Bundesarbeitsgericht weist Klage von Kirchenmusiker ab

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(gloria.tv/ KNA) Ein wegen einer außerlichen Beziehung gekündigter Kirchenmusiker hat trotz eines Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) zu seinen Gunsten keinen Anspruch auf Wiederaufnahme eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht. Dies teilte das Bundesarbeitsgericht am Freitag in Erfurt mit. Die Entscheidung sei aus formalen Gründen erfolgt.
So sei das Verfahren in Deutschland vor dem Stichtag 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden. Weder die Europäische Menschenrechtskonvention noch deutsches Verfassungsrecht verlangten zwingend danach, «einem die Verletzung der Konvention feststellenden Urteil des EGMR die Wirkung beizumessen, die Rechtskraft von Zivilurteilen im Ausgangsverfahren zu beseitigen».
Dem von seiner Ehefrau getrennt lebenden Kirchenmusiker, der damals mit seiner neuen Partnerin ein Kind erwartete, war 1997 von seiner katholischen Kirchengemeinde im Bistum Essen gekündigt worden.
Deutsche Gerichte hatten die Kündigung …Mehr
Salutator
Woher hat ein Musiker das Geld, um so viele Jahre ohne Anstellung, also ohne Gehalt, leben zu können. Da muss ja ein finanzkräftiger Gönner dahinter stehen. 🧐
Latina
du meine güte hat der mann eine ausdauer-- wie mag seine noch-ehefrau den fall wohl sehen??