Deutschland führt die Polygamie ein
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Im Jahr 2008 heiratete ein Syrer in Karlsruhe eine deutsche Frau und sieben Wochen später seine syrische Cousine. Kurz danach beantragte er die deutsche Staatsbürgerschaft. Im Oktober 2010 erhielt er die Einbürgerungsurkunde. Danach wurde seine Polygamie bekannt und die Staatsbürgerschaft wurde ihm wieder entzogen. Er habe auf die Frage nach „früheren Ehen“ seine Zweitfrau verschwiegen und somit unvollständige Angaben gemacht.
Das erstinstanzliche Urteil stützte die Entscheidung, die Einbürgerung zu widerrufen. Dieses Urteil wurde jetzt aufgehoben. Die Einbürgerung darf nicht rückgängig gemacht werden, so das Verwaltungsgericht. Beide „Ehefrauen“ leben in Karlsruhe in verschiedenen Wohnungen.
Bild: jungefreiheit.de, #newsFpvolsfrap