Anwalt: Williamson kommt nicht zum Prozess nach Regensburg
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Das Gericht verhandelt einen neuerlichen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen, gegen den Williamson Einspruch erhoben hatte. Das Nürnberger Oberlandesgericht hatte im Februar
2012 eine erste Strafe wegen eines Verfahrensfehlers kassiert. Weiler erklärte, auch im neuen Verfahren könne er keine neue Sachlage erkennen, das Verhalten seines Mandanten sei nicht strafbar gewesen.
Der Kirchenmann hatte am 1. November 2008 im Priesterseminar der Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg schwedischen TV-Journalisten ein umstrittenes Interview gegeben. Dabei bezifferte er die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 und bestritt die Existenz von Gaskammern.
Strittig in dem Gerichtsverfahren ist nicht der Inhalt von Williamsons Äußerungen, sondern die Frage, ob er auch für ihre Veröffentlichung verantwortlich ist. Erst dann ist der Straftatbestand vollständig erfüllt. Weiler argumentiert, sein Mandant habe der Veröffentlichung in Deutschland nicht zugestimmt.
In Schweden ist die Leugnung des Holocausts nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft hält dagegen, Williamson habe gewusst, dass er mit Journalisten spreche; er habe im vollen Wissen um die Strafbarkeit seiner Äußerungen in Deutschland keine Auflagen zur weiteren Verwendung verlangt. Wenige Tage vor Ausstrahlung des Interviews im schwedischen Fernsehen berichtete der «Spiegel» darüber. Das Gericht rechnet nach den Worten seines Sprechers mit großem Medienandrang. Von den Piusbrüdern gibt es zu ihrem Ex-Mitglied keine Stellungnahmen mehr, erklärte auf Anfrage der Pressesprecher ihres deutschen Distrikts, Pater Andreas Steiner.