Erzbischof Schick fordert Blasphemie-Verbot
(gloria.tv/ bbk) Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick setzt sich für ein Gesetz gegen Blasphemie ein. „Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden“, sagte der Erzbischof und fügte hinzu: „Wir brauchen daher in unserem Staat ein Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle.“
Dabei gehe es nicht nur um die Verunglimpfung der christlichen Religion. Auch die anderen Gläubigen sollten in ihren religiösen Überzeugungen und der Ausübung ihrer Religion geschützt sein. Gegen „heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen“ dürfe kein Spott und Hohn zugelassen werden.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik sei die Würde des Menschen als unantastbar deklariert. Die Seele gehöre zum Menschen. Spott und Satire über religiöse Einstellungen und Gefühle seien Verletzung der Menschenwürde. Gott und das Allerheiligste dürften deshalb in unserer Gesellschaft nicht verspottet und herabgewürdigt werden, so der Erzbischof.
Eine Gesellschaft, die das, was religiösen Menschen hoch und heilig ist, nicht schütze, schade sich selbst, denn sie dränge einen Teil ihrer Bürger an den Rand oder sogar in den Untergrund, so Schick. „Gläubige tragen aber viel zum Gemeinwohl bei.“ Konkret müssten Christen daher fordern, „dass die Person Jesu Christi, Gott der Vater, Maria, die Heiligen, die Hostie des Altarsakraments, die sakralen Gegenstände wie Kelche und Monstranzen, auch die Kirchengebäude und Prozessionen von unserem Staat geschützt werden“. Dazu seien auch entsprechende Gesetze nötig.
Aber auch die Gläubigen selbst müssten das Heilige heilig halten. „Wir Christen müssen deutlich machen, dass wir Verunglimpfungen unserer Überzeugungen und Werten in Medien und öffentlichen Organen nicht hinzunehmen bereit sind“, betonte der Erzbischof.
Dabei gehe es nicht nur um die Verunglimpfung der christlichen Religion. Auch die anderen Gläubigen sollten in ihren religiösen Überzeugungen und der Ausübung ihrer Religion geschützt sein. Gegen „heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen“ dürfe kein Spott und Hohn zugelassen werden.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik sei die Würde des Menschen als unantastbar deklariert. Die Seele gehöre zum Menschen. Spott und Satire über religiöse Einstellungen und Gefühle seien Verletzung der Menschenwürde. Gott und das Allerheiligste dürften deshalb in unserer Gesellschaft nicht verspottet und herabgewürdigt werden, so der Erzbischof.
Eine Gesellschaft, die das, was religiösen Menschen hoch und heilig ist, nicht schütze, schade sich selbst, denn sie dränge einen Teil ihrer Bürger an den Rand oder sogar in den Untergrund, so Schick. „Gläubige tragen aber viel zum Gemeinwohl bei.“ Konkret müssten Christen daher fordern, „dass die Person Jesu Christi, Gott der Vater, Maria, die Heiligen, die Hostie des Altarsakraments, die sakralen Gegenstände wie Kelche und Monstranzen, auch die Kirchengebäude und Prozessionen von unserem Staat geschützt werden“. Dazu seien auch entsprechende Gesetze nötig.
Aber auch die Gläubigen selbst müssten das Heilige heilig halten. „Wir Christen müssen deutlich machen, dass wir Verunglimpfungen unserer Überzeugungen und Werten in Medien und öffentlichen Organen nicht hinzunehmen bereit sind“, betonte der Erzbischof.