Niedersachsen: 77 Prozent der Abschiebungen gescheitert
In Niedersachsen sind in diesem Jahr bis Ende Oktober fast 77 Prozent der Abschiebungen gescheitert, hat eine Anfrage der Landtags-AfD bei Innenminister Boris Pistorius ergeben (SPD). Von 5.375 geplanten Ausschaffungen konnten 4.125 nicht umgesetzt werden. Darunter vier Fälle, in denen Asylbewerber Substanzen schluckten, die ihnen einige Tage Aufenthalt im Krankenhaus bescherten. Gestorben am „Gift“ ist aber keiner, alle befinden sich noch in Deutschland.
Es handelte sich um Tabletten, Parfum oder um unbekannte Mittel, um der Abschiebung zu entgehen. In einem Fall verstrich auf diese Weise die Sechs-Monats-Frist, innerhalb der die am Dublin-Verfahren beteiligten Staaten in Europa abgelehnte Asylbewerber zurücknehmen, die über ihr Land gekommen sind. Diese Person befindet sich jetzt im nationalen Asylverfahren, für die anderen gibt es noch keinen neuen Rückführungstermin, meldet die HAZ.
Die Gründe für geplatzte Rückführungen sind nach Angaben der Landesaufnahmebehörde vielfältig: akute Erkrankungen, zwischenzeitliche gerichtliche Entscheidungen, die Anstrengung eines weiteren Asylverfahrens, Nichtantreffen am Tag der Abschiebung, keine gültigen Passersatzpapiere, Umbuchung von Flügen, Stopp durch Ausländerbehörde bis hin zur Weigerung des Piloten, die abzuschiebende Person mitzunehmen. Die weitaus häufigste Ursache ist „nicht angetroffen“. Die Einnahme „giftiger“ Substanzen erlangte in letzter Zeit einen gewissen Hype im schleswig-holsteinischen Flüchtlingslager Boostedt, wo in den vergangenen Wochen mehrere abschiebebedrohte Personen mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus kamen.
Durch die Versorgung der Ausreisepflichtigen entsteht dem Steuerzahler in Niedersachsen jährlich ein immenser finanzieller Schaden, beklagt die AfD. Sie hätten in Deutschland keine Bleibeperspektive und begingen zum Teil Straftaten. Somit ginge von einigen Abschiebepersonen eine erhöhte Gefahr für die Bevölkerung aus.
In einer Entschließung hat die AfD deshalb den niedersächsischen Landtag aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Aufenthaltsort der abzuschiebenden Personen rechtzeitig vor der Abschiebung bekannt ist, häufiger die Möglichkeit einer Abschiebehaft zu prüfen und die Einrichtung von Rückführungszentren zur Sicherstellung erfolgreicher Abschiebungen zu erwägen. Ärztliche Bescheinigungen über Reiseunfähigkeit sollten amtsärztlich überprüft werden, und Ausreisepflichtige sollten grundsätzlich nur noch Sachleistungen und keine Geldleistungen erhalten.
Zum 30. September 2018 befanden sich in Niedersachsen 22.327 ausreisepflichtige Personen. 17.442 werden aber geduldet, etwa aus familiären, persönlichen oder medizinischen Gründen. Die Anti-Abschiebeindustrie ist bekanntlich erfindungsreich. (HG)
Es handelte sich um Tabletten, Parfum oder um unbekannte Mittel, um der Abschiebung zu entgehen. In einem Fall verstrich auf diese Weise die Sechs-Monats-Frist, innerhalb der die am Dublin-Verfahren beteiligten Staaten in Europa abgelehnte Asylbewerber zurücknehmen, die über ihr Land gekommen sind. Diese Person befindet sich jetzt im nationalen Asylverfahren, für die anderen gibt es noch keinen neuen Rückführungstermin, meldet die HAZ.
Die Gründe für geplatzte Rückführungen sind nach Angaben der Landesaufnahmebehörde vielfältig: akute Erkrankungen, zwischenzeitliche gerichtliche Entscheidungen, die Anstrengung eines weiteren Asylverfahrens, Nichtantreffen am Tag der Abschiebung, keine gültigen Passersatzpapiere, Umbuchung von Flügen, Stopp durch Ausländerbehörde bis hin zur Weigerung des Piloten, die abzuschiebende Person mitzunehmen. Die weitaus häufigste Ursache ist „nicht angetroffen“. Die Einnahme „giftiger“ Substanzen erlangte in letzter Zeit einen gewissen Hype im schleswig-holsteinischen Flüchtlingslager Boostedt, wo in den vergangenen Wochen mehrere abschiebebedrohte Personen mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus kamen.
Durch die Versorgung der Ausreisepflichtigen entsteht dem Steuerzahler in Niedersachsen jährlich ein immenser finanzieller Schaden, beklagt die AfD. Sie hätten in Deutschland keine Bleibeperspektive und begingen zum Teil Straftaten. Somit ginge von einigen Abschiebepersonen eine erhöhte Gefahr für die Bevölkerung aus.
In einer Entschließung hat die AfD deshalb den niedersächsischen Landtag aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Aufenthaltsort der abzuschiebenden Personen rechtzeitig vor der Abschiebung bekannt ist, häufiger die Möglichkeit einer Abschiebehaft zu prüfen und die Einrichtung von Rückführungszentren zur Sicherstellung erfolgreicher Abschiebungen zu erwägen. Ärztliche Bescheinigungen über Reiseunfähigkeit sollten amtsärztlich überprüft werden, und Ausreisepflichtige sollten grundsätzlich nur noch Sachleistungen und keine Geldleistungen erhalten.
Zum 30. September 2018 befanden sich in Niedersachsen 22.327 ausreisepflichtige Personen. 17.442 werden aber geduldet, etwa aus familiären, persönlichen oder medizinischen Gründen. Die Anti-Abschiebeindustrie ist bekanntlich erfindungsreich. (HG)