Weder Exkommunikation noch Schisma, wenn die Piusbruderschaft Bischöfe weiht
1. DAS GRUNDSÄTZLICHE
Die Weihe von Bischöfen ohne Erlaubnis des Heiligen Vaters in Rom oder gar gegen dessen erklärten Willen bedeutet grundsätzlich automatisch die Exkommunikation für Weihende und Geweihte. Die Exkommunikation bedeutet vom Wort her zwar den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, welche aber nach der Taufe gar nicht mehr möglich ist. So bleibt die Pflicht eines Exkommunizierten, die Sonntagsmesse zu besuchen, bestehen. Doch darf er nicht die hl. Kommunion empfangen, auch nicht das Beichtsakrament, es sei denn, er bereue seine Tat in der heiligen Beichte. Exkommunizierte Priester und Bischöfe dürfen zum Beispiel nicht mehr die hl. Messe zelebrieren.
2. DER CODEX JURIS CANONICI (BUCH DES KIRCHENRECHTS) VON 1983
Der Kirchenrechts-Codex von 1983 stellt nun eine weitere Überlegung an:
Exkommunikation ist eine Strafe! Eine Strafe setzt bösen Willen voraus.
Daraus ergeben sich Entschuldigungsgründe für eine Bestrafung, falls kein böser Wille vorliegt, so dass etwa auch …Mehr
Lieber @Klaus Elmar Müller Das haben Sie alles sehr klar, deutlich und nachvollziehbar dargelegt. - Aber ob man das in Rom verstehen wird?
Beten wir dafür.
Prof. Georg May hatte schon 1989 darauf hingewiesen, daß die Exkommunikation der Pius-Bischöfe ungültig sei. Sogar die Petrus-Leute haben das bis heute nicht verstanden. Immerhin war alles so eklatant offensichtlich, daß der hochverehrte Papst Benedikt sich nicht scheute, sie möglichst bald "rückgängig" zu machen.
Vielleicht kann er nun vom Himmel her ein Wunder erflehen.