Vered Lavan
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U-BAHN-TRETER in Neukölln: Gefasster Mann wird heute entlassen ! - BZ

Tritt-Attacke in Neukölln: Gefasster Mann wird heute entlassen ! - BZ


Am Montag wurde ein Mann im Zusammenhang mit dem U-Bahn-Trittt von der Hermannstraße festgenommen. Er soll im Laufe des Dienstags entlassen werden. Es fehle der „Täterwillen“. Staatsanwaltschaft geht davon aus, den "Haupttäter zu bekommen".
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Bitte hier weiterlesen !!: www.bz-berlin.de/…/tritt-attacke-i…
Bild- u. Textquelle: Ebd.
Theresia Katharina
Man kann erwarten, dass dieses Beispiel Schule macht, es passiert ja kaum was trotz Überwachungskamera.
MilitiaAvantgarde
Aber das war ja nur ein kleiner Spass. Soll man nicht so eng sehen - zumal es eine Bereicherungsperle war und kein Deutscher mit dem Bös- Gen. Das schubsen liegt den Evolutionsweltmeistern aus der Fremde im Temperament. Wie dem Bajuwaren das schunkeln im Wirtshaus.
Tina 13
"Weitere Frauen in München und Stuttgart werden Opfer von Trittattacken"
"Das brutale Video aus Berlin könnte Nachahmungstaten zur Folge gehabt haben: Sowohl in München als auch in Stuttgart sucht die Polizei Täter, die Frauen am Wochenende in den Rücken getreten haben sollen."
(Die Frauen sind auch verletzt)
(Stern)Mehr
"Weitere Frauen in München und Stuttgart werden Opfer von Trittattacken"

"Das brutale Video aus Berlin könnte Nachahmungstaten zur Folge gehabt haben: Sowohl in München als auch in Stuttgart sucht die Polizei Täter, die Frauen am Wochenende in den Rücken getreten haben sollen."

(Die Frauen sind auch verletzt)

(Stern)
a.t.m
Der Haupttäter Muss und Wird auch gefunden werden, denn wie will ansonsten die STAATSMACHT noch das Ausufern der Videoüberwachung im Öffentlichen Bereich (George Orwell lässt grüßen) rechtfertigen, wenn nicht einmal mehr solch gestochen scharfe Bilder zu einen Fahndungserfolg führen? Also mich würde auch Interessieren wurde der Mitläufer Aufgrund von Hinweisen von Personen die das Video gesehen …Mehr
Der Haupttäter Muss und Wird auch gefunden werden, denn wie will ansonsten die STAATSMACHT noch das Ausufern der Videoüberwachung im Öffentlichen Bereich (George Orwell lässt grüßen) rechtfertigen, wenn nicht einmal mehr solch gestochen scharfe Bilder zu einen Fahndungserfolg führen? Also mich würde auch Interessieren wurde der Mitläufer Aufgrund von Hinweisen von Personen die das Video gesehen haben gefunden oder nicht ??

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Vered Lavan
@Roland Wolf - Danke für die Erläuterung. Hoffen wir dass der eigentliche Haupttäter bald gefasst wird.
Vered Lavan
@Carlus - Hab's gemerkt und den Kommentar umgeändert. 👌 --- Ich hatte am Anfang nicht verstanden, wer mit dem "Helden" gemeint war. 😉
Roland Wolf
@Vered Lavan
Ich wäre sehr dafür das Menschen früher in Untersuchungshaft genommen werden, keine Frage. Dies ist aber ein einschneidender Eingriff, der auch wenn der Verdächtige später freigelassen wird oft zum Verlust des Arbeitsplatzes, ggf. der Wohnung und oft der Beziehung führt. Daher ist eine solche Maßnahme mit Bedacht einzusetzen. Bei einer Straftat die maximal zu einer einjährigen …Mehr
@Vered Lavan

Ich wäre sehr dafür das Menschen früher in Untersuchungshaft genommen werden, keine Frage. Dies ist aber ein einschneidender Eingriff, der auch wenn der Verdächtige später freigelassen wird oft zum Verlust des Arbeitsplatzes, ggf. der Wohnung und oft der Beziehung führt. Daher ist eine solche Maßnahme mit Bedacht einzusetzen. Bei einer Straftat die maximal zu einer einjährigen Gefängnisstrafe führt die bei Ersttätern im Regelfall zur Bewährung ausgesetzt wird ist eine Untersuchungshaft nicht verhältnissmäßig.

Ich bin bis 2008 als Sänitäter ehrenamtlich tätig gewesen und könnte Ihnen dutzendweise Fälle nennen in denen unsere Mitbürger nicht die geringste Hilfe geleistet haben obwohl diese geboten und auch möglich war. In einem Fall hätten wir den gesamten Schützenverein verhaften lassen können. Dieser Paragraph ist im Strafgesetzbuch, er wird aus verschiedenen Gründen nur selten angewendet.

@Carlus
Mitgefangen-mitgehangen ist eben kein Rechtsgrundatz in der deutschen Rechtsprechung. Sie müssen entweder eigene Taten nachweisen, z.B. Beihilfe, die ist hier nicht erkenntlich, oder Mitgliedschaft in einer kriminellen rsp. terroristischen Vereinigung, das dürfte hier sehr unwahrscheinlich sein.
Das Urteil gegen den SS-Mann lautet m.W. nach auf Beihilfe. Er hat mindestens das Lager bewacht und somit das Morden mit ermöglicht und wenn das Gedächniss nicht trügt war er auch gelegentlich auf der Selektionsrampe tätig.
Das ist bei dem Verdächtigen den die Polizei freiließ nicht erkenn- rsp. nachweisbar.

Was alles nicht heist das ich den Verdächtigen einen Unschuldigen nenne. Kleine Erinnerung, wir haben leider regelmäßig auch "Biodeutsche" die solche Taten verüben.
Carlus
Vered Lavan
@a.t.m - Ich bin mir nicht sicher, aber stammte das Video nicht von einer installierten Beobachtungs-Kamera der U-Bahn-Betriebe ?
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1. die Kamera ist ein Objekt, diese hat automatisch gefilmt!
2. der Mensch, der Täter hat das Ergebnis widerrechtlich unter Verletzung aller für Menschen mit Sonderstatus erteilten Rechten der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt,
3. …Mehr
Vered Lavan

@a.t.m - Ich bin mir nicht sicher, aber stammte das Video nicht von einer installierten Beobachtungs-Kamera der U-Bahn-Betriebe ?

********************

1. die Kamera ist ein Objekt, diese hat automatisch gefilmt!

2. der Mensch, der Täter hat das Ergebnis widerrechtlich unter Verletzung aller für Menschen mit Sonderstatus erteilten Rechten der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt,

3. gegen diesen Täter werden unsere Gerichte ermitteln und Anklage erheben, störten sie doch den Frieden zwischen Migranten und heimischer Bevölkerung,

4. eine wahrheitliche Aufklärung der Bevölkerung muß bestraft werden.
Vered Lavan
@a.t.m - Danke für den Hinweis. Das Video stammte ja von einer installierten Beobachtungs-Kamera der U-Bahn-Betriebe.
a.t.m
Vermutlich wird der HELD der die Videoaufnahmen öffentlich machte und nun Intern gesucht wird, und wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes belangt werden soll, eine Höhere Strafe erhalten als der Haupttäter. Es wird eben nach wie vor von Seiten der Gutmenschen alles unternommen um das wahre Ausmaß der Verbrechen durch Menschen mit Migrations - Flüchtlings - Asylhintergrund zu vertuschen. Aber die …Mehr
Vermutlich wird der HELD der die Videoaufnahmen öffentlich machte und nun Intern gesucht wird, und wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes belangt werden soll, eine Höhere Strafe erhalten als der Haupttäter. Es wird eben nach wie vor von Seiten der Gutmenschen alles unternommen um das wahre Ausmaß der Verbrechen durch Menschen mit Migrations - Flüchtlings - Asylhintergrund zu vertuschen. Aber die Wahrheit lässt sich eben nicht auf Dauer verdrängen, siehe www.google.com/maps/d/viewer

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Carlus
1. das Urteil ist gefällt, der Haupttäter kann mit Sicherheit nicht ermittelt werden,
2. warum aber die Änderung in der Rechtssprechung,
3. ein über 90 jähriger Mann der im KZ die Buchhaltung vornahm, aber an keiner aktiven Tötung beteiligt war, wird nun zur Haftstrafe für x fache Beteiligung an Morden von Menschen beteiligt zu sein,
3.1. Rechtsgrundlage "Mitgehangen ~ Mitgefangen "
4. warum gilt …Mehr
1. das Urteil ist gefällt, der Haupttäter kann mit Sicherheit nicht ermittelt werden,
2. warum aber die Änderung in der Rechtssprechung,
3. ein über 90 jähriger Mann der im KZ die Buchhaltung vornahm, aber an keiner aktiven Tötung beteiligt war, wird nun zur Haftstrafe für x fache Beteiligung an Morden von Menschen beteiligt zu sein,
3.1. Rechtsgrundlage "Mitgehangen ~ Mitgefangen "
4. warum gilt diese alte Regel Aug um Aug nur beim SS Mann aber nicht bei Migranten mit islamischen Hintergrund?

Von unseren Gerichten wünsche ich mir eine Aussage
Vered Lavan
@Roland Wolf - Klar. Man kann den Mann nicht ins Gefängnis stecken, wenn er nur zugeschaut hat. Aber wie ist das mit dem Paragrafen "Unterlassene Hilfeleistung" StGB § 323c (dejure.org/gesetze/StGB/323c.html) ??!! Und ich finde, sie hätten ihn so lange in Gewahrsam behalten können, bis der Haupttäter gefasst ist.
StGB § 323c: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe …Mehr
@Roland Wolf - Klar. Man kann den Mann nicht ins Gefängnis stecken, wenn er nur zugeschaut hat. Aber wie ist das mit dem Paragrafen "Unterlassene Hilfeleistung" StGB § 323c (dejure.org/gesetze/StGB/323c.html) ??!! Und ich finde, sie hätten ihn so lange in Gewahrsam behalten können, bis der Haupttäter gefasst ist.
StGB § 323c: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." !!!!!
Roland Wolf
Mal vorausgesetzt der Spiegel und die BZ schreiben keinen Mist handelt es sich bei dem Verdächtigen um einen Begleiter des Täters. Als Straftaten kommen bei dem vermutlich Dinge wie Unterlassene Hilfeleistung in Frage. Die Wahrscheinlichkeit das sich diese Männer verabredet haben gemeinsam die Frau die Treppe runter zu treten ist zu klein, das Video gibt es auch nicht her.
www.spiegel.de/…/berlin …Mehr
Mal vorausgesetzt der Spiegel und die BZ schreiben keinen Mist handelt es sich bei dem Verdächtigen um einen Begleiter des Täters. Als Straftaten kommen bei dem vermutlich Dinge wie Unterlassene Hilfeleistung in Frage. Die Wahrscheinlichkeit das sich diese Männer verabredet haben gemeinsam die Frau die Treppe runter zu treten ist zu klein, das Video gibt es auch nicht her.

www.spiegel.de/…/berlin-polizei-…

Das ist kein netter Mensch, gehört auch bestraft, jedoch ist das möglich Verbrechen nicht im Bereich dessen was zu U-Haft führt. Wenn das so wäre müssten nach manchem Unfall eine ganze Menge Gaffer "einrücken"