Spanien: Der Wahnsinn kennt keine Grenzen - Biozide aus der Luft
Aus dem TELEGRAM-Kanal von Eva Herman:
Hallo liebe Eva
und lieber Andreas, ich wohne seit nun mehr 13 Jahren auf Mallorca.
Heute bekamen wir das neueste Dekret für Spanien (Spanischsprachiger Link s.o.) zugesendet, in dem mitgeteilt wird, das ab sofort BIOZIDE via Luft auf alles was lebt losgelassen werden. Auszüge aus Übersetzung folgen:
Das Königliche Dekret 463/2020 vom 14. März, das den Alarmzustand für die Bewältigung der durch COVID-19 verursachten gesundheitlichen Krisensituation erklärt, sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Sicherheit der Bürger schützen, das Fortschreiten der Krankheit eindämmen und das öffentliche Gesundheitssystem stärken sollen. Im Rahmen der Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus muss besonderes Augenmerk auf die Desinfektion von Einrichtungen wie Wohn- und Sozialzentren, Krankenhäusern und anderen Gesundheitszentren, Strafvollzugsanstalten, Verkehrsmanagementzentren und Verkehrsknotenpunkten gelegt werden, Aufgaben, die die Streitkräfte als eine ihrer vorrangigen Aufgaben wahrnehmen.
Das Gesundheitsministerium hat die Liste der Biozide veröffentlicht und aktualisiert, die gegen das neue Coronavirus eingesetzt werden sollen und in Spanien gemäß der Norm UNE-EN 14476 zugelassen und registriert sind, die die viruzide Kapazität chemischer Antiseptika und Desinfektionsmittel bewertet. Insbesondere werden einige Biozide aufgrund ihrer besonderen Wirksamkeit in der Hauptgruppe 1 des Artikels 1.1 des Königlichen Erlasses 830/2010 vom 25. Juni 2010 spezifiziert, der die Vorschriften für die Ausbildung in der Anwendung von Bioziden festlegt.
Eine der wirksamsten Desinfektionstechniken ist der Einsatz von Mitteln aus der Luft, da durch sie mit den Techniken der Vernebelung, Thermonebulierung und Mikronebulierung alle Oberflächen schnell erreicht werden, wodurch die Abhängigkeit von der manuellen Anwendung vermieden wird, die langsamer ist und manchmal nicht alle Oberflächen erreicht, weil es Hindernisse gibt, die das Erreichen dieser Oberflächen verhindern.
Die ABC-Abwehrtruppen der Armee und die Militärische Notfalleinheit (MEU) verfügen über die personellen Mittel, Materialien, Verfahren und eine ausreichende Ausbildung, um die Luftdesinfektion durchzuführen, da es sich um Operationen handelt, die sie regelmässig durchführen, mit der Ausnahme, dass sie anstelle von Bioziden andere dekontaminierende Chemikalien verwenden. In Anbetracht dessen und zur Verbesserung und Beschleunigung der Desinfektionsmaßnahmen aller Arten von Anlagen, die das Personal der Streitkräfte durchgeführt hat, wird es daher als angemessen erachtet, den ABC-Abwehr-Einheiten der Streitkräfte und der WWU ausnahmsweise und für die Dauer des Alarmzustands zu gestatten, die in Artikel 1 beschriebenen Desinfektionsmittel und Biozide der Hauptgruppe 1 zu verwenden.
Kraft dieser Bestimmung beschließe ich gemäß den durch Artikel 4.3 des Königlichen Dekrets 463/2020 vom 14. März übertragenen Befugnissen
Erstens. Ermächtigung der ABC-Einheiten der Streitkräfte und der militärischen Notstandseinheit, vom Gesundheitsministerium genehmigte Biozide zu verwenden.
Die ABC-Einheiten der Streitkräfte und die militärische Notfalleinheit sind berechtigt, im Rahmen der allgemeinen Maßnahmen zur Desinfektion von öffentlichen und privaten Räumen, die anlässlich der Situation des Alarmzustands von den genannten Einheiten durchgeführt wurden, jene Biozide der Hauptgruppe 1 zu verwenden, die im Artikel 1.1 des Königlichen Erlasses 830/2010 vom 25. Juni beschrieben sind ...
Nachtrag:
Gegen diesen Beschluss kann eine streitige Verwaltungsbeschwerde eingelegt werden, mit der das Verwaltungsverfahren innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag nach seiner Veröffentlichung vor der streitigen Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs in Übereinstimmung damit beendet wird mit den Bestimmungen von Artikel 12 des Gesetzes 29/1998 vom 13. Juli, der die streitige Verwaltungsgerichtsbarkeit regelt.
Madrid, 16. April 2020. - Der Gesundheitsminister Salvador Illa Roca.
Hallo liebe Eva
und lieber Andreas, ich wohne seit nun mehr 13 Jahren auf Mallorca.
Heute bekamen wir das neueste Dekret für Spanien (Spanischsprachiger Link s.o.) zugesendet, in dem mitgeteilt wird, das ab sofort BIOZIDE via Luft auf alles was lebt losgelassen werden. Auszüge aus Übersetzung folgen:
Das Königliche Dekret 463/2020 vom 14. März, das den Alarmzustand für die Bewältigung der durch COVID-19 verursachten gesundheitlichen Krisensituation erklärt, sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Sicherheit der Bürger schützen, das Fortschreiten der Krankheit eindämmen und das öffentliche Gesundheitssystem stärken sollen. Im Rahmen der Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus muss besonderes Augenmerk auf die Desinfektion von Einrichtungen wie Wohn- und Sozialzentren, Krankenhäusern und anderen Gesundheitszentren, Strafvollzugsanstalten, Verkehrsmanagementzentren und Verkehrsknotenpunkten gelegt werden, Aufgaben, die die Streitkräfte als eine ihrer vorrangigen Aufgaben wahrnehmen.
Das Gesundheitsministerium hat die Liste der Biozide veröffentlicht und aktualisiert, die gegen das neue Coronavirus eingesetzt werden sollen und in Spanien gemäß der Norm UNE-EN 14476 zugelassen und registriert sind, die die viruzide Kapazität chemischer Antiseptika und Desinfektionsmittel bewertet. Insbesondere werden einige Biozide aufgrund ihrer besonderen Wirksamkeit in der Hauptgruppe 1 des Artikels 1.1 des Königlichen Erlasses 830/2010 vom 25. Juni 2010 spezifiziert, der die Vorschriften für die Ausbildung in der Anwendung von Bioziden festlegt.
Eine der wirksamsten Desinfektionstechniken ist der Einsatz von Mitteln aus der Luft, da durch sie mit den Techniken der Vernebelung, Thermonebulierung und Mikronebulierung alle Oberflächen schnell erreicht werden, wodurch die Abhängigkeit von der manuellen Anwendung vermieden wird, die langsamer ist und manchmal nicht alle Oberflächen erreicht, weil es Hindernisse gibt, die das Erreichen dieser Oberflächen verhindern.
Die ABC-Abwehrtruppen der Armee und die Militärische Notfalleinheit (MEU) verfügen über die personellen Mittel, Materialien, Verfahren und eine ausreichende Ausbildung, um die Luftdesinfektion durchzuführen, da es sich um Operationen handelt, die sie regelmässig durchführen, mit der Ausnahme, dass sie anstelle von Bioziden andere dekontaminierende Chemikalien verwenden. In Anbetracht dessen und zur Verbesserung und Beschleunigung der Desinfektionsmaßnahmen aller Arten von Anlagen, die das Personal der Streitkräfte durchgeführt hat, wird es daher als angemessen erachtet, den ABC-Abwehr-Einheiten der Streitkräfte und der WWU ausnahmsweise und für die Dauer des Alarmzustands zu gestatten, die in Artikel 1 beschriebenen Desinfektionsmittel und Biozide der Hauptgruppe 1 zu verwenden.
Kraft dieser Bestimmung beschließe ich gemäß den durch Artikel 4.3 des Königlichen Dekrets 463/2020 vom 14. März übertragenen Befugnissen
Erstens. Ermächtigung der ABC-Einheiten der Streitkräfte und der militärischen Notstandseinheit, vom Gesundheitsministerium genehmigte Biozide zu verwenden.
Die ABC-Einheiten der Streitkräfte und die militärische Notfalleinheit sind berechtigt, im Rahmen der allgemeinen Maßnahmen zur Desinfektion von öffentlichen und privaten Räumen, die anlässlich der Situation des Alarmzustands von den genannten Einheiten durchgeführt wurden, jene Biozide der Hauptgruppe 1 zu verwenden, die im Artikel 1.1 des Königlichen Erlasses 830/2010 vom 25. Juni beschrieben sind ...
Nachtrag:
Gegen diesen Beschluss kann eine streitige Verwaltungsbeschwerde eingelegt werden, mit der das Verwaltungsverfahren innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag nach seiner Veröffentlichung vor der streitigen Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs in Übereinstimmung damit beendet wird mit den Bestimmungen von Artikel 12 des Gesetzes 29/1998 vom 13. Juli, der die streitige Verwaltungsgerichtsbarkeit regelt.
Madrid, 16. April 2020. - Der Gesundheitsminister Salvador Illa Roca.