Staatsanwaltschaft Wien bestätigt: Tatbestand der Nötigung ist „objektiv nicht erfüllt“
(gloria.tv/ Missio) Die von einigen österreichischen Medien verbreiteten Vorwürfe einer Frau gegen Missio-Nationaldirektor Dr. Leo-M. Maasburg sind nun sowohl juristisch als auch innerkirchlich ausgeräumt.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Anzeige und Sachverhaltsdarstellung einer Frau, die Maasburg „sexuelle Nötigung“ vorwarf, eingehend geprüft und das Verfahren eingestellt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass abgesehen von einer eingetretenen Verjährung „überdies der Tatbestand des § 202 StGB (sexuelle Nötigung) schon objektiv nicht erfüllt ist.“
Der Sprecher des zu Unrecht beschuldigten Priesters, Eugen Waldstein, begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien: „Die in den vergangenen Tagen medial kolportierten, schweren und rufschädigenden Vorwürfe, die stets deutlich zurückgewiesen wurden, haben sich erwartungsgemäß als völlig haltlos herausgestellt.“
Waldstein erinnert daran, dass die Vorwürfe auch kirchlicherseits auf diözesaner wie auf weltkirchlicher Ebene geprüft worden sind. Die zuständige Kongregation des Heiligen Stuhls kam in ihrem abschließenden Schreiben zu dem Ergebnis, „dass diese Anklagen überhaupt kein Fundament haben“. Aus Sicht der Päpstlichen Missionswerke in Österreich (Missio) ist der vermeintliche Fall damit endgültig abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Anzeige und Sachverhaltsdarstellung einer Frau, die Maasburg „sexuelle Nötigung“ vorwarf, eingehend geprüft und das Verfahren eingestellt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass abgesehen von einer eingetretenen Verjährung „überdies der Tatbestand des § 202 StGB (sexuelle Nötigung) schon objektiv nicht erfüllt ist.“
Der Sprecher des zu Unrecht beschuldigten Priesters, Eugen Waldstein, begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien: „Die in den vergangenen Tagen medial kolportierten, schweren und rufschädigenden Vorwürfe, die stets deutlich zurückgewiesen wurden, haben sich erwartungsgemäß als völlig haltlos herausgestellt.“
Waldstein erinnert daran, dass die Vorwürfe auch kirchlicherseits auf diözesaner wie auf weltkirchlicher Ebene geprüft worden sind. Die zuständige Kongregation des Heiligen Stuhls kam in ihrem abschließenden Schreiben zu dem Ergebnis, „dass diese Anklagen überhaupt kein Fundament haben“. Aus Sicht der Päpstlichen Missionswerke in Österreich (Missio) ist der vermeintliche Fall damit endgültig abgeschlossen.