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Zum Status der Petrusbruderschaft Vor rund 28 Jahren, im März 1993 hielt Dr. Wolfgang Schüler am spes-unica-Sonntag einen Vortrag mit dem Titel „Die additistische Denkmethode als Instrument der …Mehr
Zum Status der Petrusbruderschaft

Vor rund 28 Jahren, im März 1993 hielt Dr. Wolfgang Schüler am spes-unica-Sonntag einen Vortrag mit dem Titel „Die additistische Denkmethode als Instrument der Glaubenszerstörung mit einer Stellungnahme zur Priesterbruderschaft St. Petrus“. Weil in diesem Vortrag auch Passagen aus dem Errichtungsdekret dieser Bruderschaft zur Sprache kommen, dürfte er im Hinblick auf die jetzigen Vorgänge in Dijon von Interesse sein.

Meine Damen und Herren, es geht mir um die Beurteilung des Standpunktes dieser Priesterbruderschaft, wie er in ihrem Errichtungsdekret durch die päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ sowie das apostolische Schreiben von Joh. Paul II. Motu proprio „Ecclesia Dei“ gekennzeichnet ist. Manchem scheint diese Bruderschaft geradezu die ideale Lösung in der gegenwärtigen Lage zu sein, denn, so sagt man sich, sie ist in Einheit mit Rom und darf doch das Richtige tun, wodurch die Traditionsverbundenheit gewahrt ist.Diese Ansicht ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Zunächst ist es grundsätzlich irrig, das Machen als Beurteilungsmaßstab zu nehmen. Auf das Machen fixiert zu sein, ist eine verbreitete und schwer ausrottbare Fehleinstellung und zugleich ein Zeichen oberflächlichen Denkens.Der richtige Beurteilungsmaßstab ist nicht das Tun selbst, sondern die Gesinnung, die hinter diesem steht. Mit Recht sagt ein berühmter Philosoph:

„Alles Gute aber, das nicht auf moralisch-gute Gesinnung gepfropft ist, ist nichts als lauter Schein und schimmerndes Elend“; wie treffend gesagt: Schimmerndes Elend.

Man muß sich also von der Mentalität des Machens befreien, wenn man diese Priesterbruderschaft richtig beurteilen will, und das Urteil auf ihr Errichtungsdekret sowie das Motu proprio gründen, in welchen die Gesinnung festgeschrieben ist, die das Denken und Handeln dieser Bruderschaft bestimmt.

Der Pferdefuß im Errichtungsdekret

Im Errichtungsdekret heißt es:„Den Mitgliedern der Priesterbruderschaft St. Petrus und anderen Priestern, die in den Häusern der Bruderschaft zu Gast sind oder in ihren Kirchen den heiligen Dienst vollziehen, wird der Gebrauch derliturgischen Bücher gestattet, die bereits 1962 in Geltung waren.

Die Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Petrus haben mit besonderer Sorgfalt auf die Gemeinschaft mit dem Bischof und dem diözesanen Presbyterium gemäß can. 679-683 bedacht zu sein, um die notwendige Einheit der Kirche so gut wie nur möglich zu fördern.“

Was die tatsächliche Einheit der Kirche betrifft, so handelt es sich um eine Einheit in der Wahrheit, so wie sie die Kirche durch die Jahrhunderte gelehrt hat.

Wir [die mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. und der actio spes unica verbundenen Gläubigen] sind in dieser Einheit, in Einheit mit dem ewigen Rom, mit dem Papsttum als solchem und mit dem Papst, insofern er Papst ist. Und weil wir in dieser Einheit sind, deshalb sind wir nicht in Einheit mit den Irrtümern des modernen Rom!

Da das Errichtungsdekret diese notwendige Unterscheidung nicht trifft, verpflichtet es die Priesterbruderschaft St. Petrus, eben über diesen widersprüchlichen Einheitsbegriff, zur Anerkennung der konziliaren Irrtümer. Denn Gemeinschaft mit den Bischöfen und Einheit mit der Kirche heißt in diesem Zusammenhang insbesondere: Einheit in der Einstellung zu Vatikanum II und demzufolge vorbehaltlose Annahme der konziliaren Irrtümer.

Eine fatale Abhängigkeit von den Ortsbischöfen

Man beachte, dass das Errichtungsdekret die Priesterbruderschaft St. Petrus in die Hände des jeweiligen Ortsbischofs spielt, denn es gibt ihm die Möglichkeit festzulegen, unter welchen Bedingungen er die Verpflichtung zur Gemeinschaft mit ihm für erfüllt hält. Der im Errichtungsdekret angeführte Kanon 611 des neuen Kirchenrechts erlaubt es ihm sogar ausdrücklich, derartige Bedingungen zu stellen, heißt es doch dort:

„Die Zustimmung des Diözesanbischofs zur Errichtung der Ordensniederlassung eines Instituts bringt das Recht mit sich, die dem Institut eigenen Aufgaben auszuüben entsprechend den Vorschriften des Rechts, unbeschadet der Bedingungen, die der Zustimmung hinzugefügt wurden.“

Der Diözesanbischof kann sich danach z. B. auf den Standpunkt stellen, die Verpflichtung der

Priesterbruderschaft St. Petrus zur Gemeinschaft mit ihm betreffe insbesondere die liturgische Gemeinschaft und diese dürfe kein Lippenbekenntnis bleiben, sondern müsse von der Bruderschaft durch die Tat besiegelt werden. Das heißt im Klartext, ihre Mitglieder müssen ggf. bereit sein, die neue Messe zu zelebrieren.Aber schützt sie denn nicht ihr Errichtungsdekret vor einer solchen Bedingung? Keineswegs, denn es erlaubt der Priesterbruderschaft St. Petrus zwar die Zelebration der tridentinischen Messe, schließt aber die Verpflichtung zur Zelebration des Novus Ordo Missae nicht aus, im Gegenteil, es eröffnet den Ortsbischöfen die Möglichkeit, diese Forderung nachzuschieben.

Übrigens haben sie auch das stärkste Druckmittel zur Durchsetzung einer solchen Forderung in der Hand, denn Kanon 682, §2, auf den das Errichtungsdekret ebenfalls Bezug nimmt, erlaubt es dem Diözesanbischof, nach vorheriger Unterrichtung des Oberen, Priester der Priesterbruderschaft St. Petrus ihres Amtes zu entheben, das er ihnen einmal übertragen hat; dieser Paragraph bestimmt darüber hinaus, dass die Zustimmung des Ordensoberen zu einer solchen Amtsenthebung nicht erforderlich ist.

Anerkennung des Novus Ordo

Aber auch wenn die Ortsbischöfe auf die Zelebration der Neuen Messe durch die Priesterbruderschaft St. Petrus verzichten, ist sie diesbezüglich in einer katastrophalen Lage. Sie muß nämlich den Novus Ordo Missae anerkennen, wohl wissend, dass seine Anerkennung mit der katholischen Lehre nicht zu vereinbaren ist. […] Gegebenenfalls müssen sich sogar ihre Priester an der Austeilung der Kommunion in Novus-Ordo- Messen beteiligen und werden aufdiese Weise auch noch aktiv in das Geschehen der Verunehrung unseres Herrn bzw. des Betrugs an den Gläubigen hineingezogen.Diese Bruderschaft muß den Schein erwecken, als sei in Rom im Prinzip alles in Ordnung und sie weiß doch genau, dass das Gegenteil der Fall ist.

Schweigeabkommen mit dem modernen Rom

Sie muß zu diesem Elend schweigen, denn sie hat mit der Anerkennung ihres Errichtungsdekretes de facto ein Schweigeabkommen mit dem modernen Rom geschlossen.

In der Tat, dieses Errichtungsdekret ist zugleich ein Knebelungsdekret, koppelt es doch diese Bruderschaft an den Progressismus an und zwingt sie damit zur Anerkennung seiner Irrtümer, so dass sie diese nicht mehr beim Namen nennen darf. […] Wir lehnen ein solches Schweigeabkommen in erster Linie deshalb ab, weil es die Wahrheit, mit der sich ja Christus identifiziert, verunehrt.Wir bejahen die Wahrheit um ihrer selbst willen und dies ist auch der allein legitime Grund sie zu bejahen. Das Bejahen der Wahrheit um ihrer selbst willen schließt aber denknotwendig ein, dass dem Irrtum keine Geltung zuerkannt wird. Es ist deshalb nicht erlaubt, zum Irrtum zu schweigen!

Denn der Irrtum beansprucht Geltung für sich, die der Forderung der Wahrheit nach absoluter Geltung widerspricht. Wer dem Geltungsanspruch des Irrtums nicht entgegentritt, der erklärt sich mit einer eingeschränkten Geltung der Wahrheit einverstanden. […] Ein Schweigeabkommen mit dem progressistischen Rom, wie es die Priesterbruderschaft St. Petrus geschlossen hat, ist deshalb strikt abzulehnen; es setzt Diplomatie anstelle des Bekenntnisses!

Wahrheit und Irrtum werden auf eine Stufe gestellt

„Denn wo auch immer die tridentinische Messe eingebaut ist ins antichristliche Gefüge der progressistischen Besatzungsmächtewird sie missbraucht.Und an einem Missbrauch darf man nicht teilnehmen!“[Pfarrer H. Milch].Und diesen Missbrauch begeht die Priesterbruderschaft St. Petrus. Ihr Generaloberer, Pater Josef Bisig, äußerte sich dazu in der Zeitschrift „Der Fels“, Nr. 6, vom Juni 1989, wie folgt:„Warum sollte nun gerade die nach- konziliare Liturgiereform, die durch ihre vielen Wahlmöglichkeiten eineungeheure Fülle von liturgischen Formen geschaffen hat, nicht auch noch die alte Liturgie neben sich bestehen lassen können?“

Der Generalobere bejaht also,dass die wahre Opfermesse und die von antikatholischem Geist durchdrungene neue Messe nebeneinander bestehen. Dieses Auf-eine- Stufe-Stellen von Wahrheit und Irrtum ist ein Verrat an der Wahrheit! Verrat ist ein hartes Wort, das einem nicht leicht über die Lippen kommen sollte, zumal wenn die betreffende Person in guter Absicht handelt. Aber in sachlicher Hinsicht ist dieses Urteil unvermeidbar. Nur um den Preis dieses Verrates durfte Wigratsbad seine Pforten öffnen und nur um diesen Preis werden sie auch geöffnet bleiben! Wer das erkannt hat, dessen Diagnose für diese Bruderschaft kann nur lauten: Schimmerndes Elend!

Die wahre Opfermesse als Serviceleistung Roms für Nostalgiker

Meine Damen und Herren, die Anerkennung des Progressismus durch die Priesterbruderschaft St. Petrus hat für deren Selbstverständnis schwerwiegende Konsequenzen.Joh. Paul II. legt in jenem Motu proprio im Grunde schon dieses Selbstverständnis fest, wenn er sagt:

„All jenen katholischen Christgläubigen, die sich bestimmten liturgischen und disziplinären Formen der lateinischen Tradition verbunden fühlen, wünschen wir auch unsere Meinung kundzutun, ihnen eine kirchliche Einheit zurückzugeben mit den notwendigen Rücksichten, die Beachtung ihres Begehrens zu schützen.“ Und an anderer Stelle heißt es dort: „Ferner muß überall das Empfinden derer, die sich der Tradition der lateinischen Liturgie verbunden fühlen, geachtet werden ...“

Das mag für manchen harmlos klingen, ist es aber ganz und gar nicht. Man bedenke doch, auf welche Stufe hier das, um was es eigentlich geht, hinuntergezogen wird. Keine Rede davon, dass die tradierten Formen, insbesondere die Gott wohlgefällige Form der überlieferten hl. Messe, von den Inhalten her gefordert sind. Keine Rede von einer solchen objektiven Notwendigkeit, angesichts dessen, dass nichts Gleichwertiges zur Verfügung steht, vielmehr wird mit Gefühlen und Empfindungen einer gewissen Gruppe von Gläubigen - also psychologisch - argumentiert, auf die Joh. Paul II. Rücksicht nehmen will.

Das Ganze wird also von der Ebene objektiver Notwendigkeit hinuntergespielt auf die Ebene subjektiven Empfindens und Fühlens. Es geht nicht um die Ehre Gottes, sondern um Empfindungen, Wünsche und Gefühle von Menschen, denen Rechnung getragen werden soll.

Damit bekommt das Zugeständnis tridentinisch zu zelebrieren den Status einer Serviceleistung Roms für unzeitgemäß empfindende Sonderlinge!

Welch eine Schande für dieses moderne Rom und jeden, der sich an diesem unwürdigen Schauspiel beteiligt, die wissenden Schweiger eingeschlossen!

Und vor allem, welch eine Verunehrung der wahren Opfermesse, wenn man sie auf diese Ebene herabwürdigt! Bei diesem bösen Spiel spielt die Priesterbruderschaft St. Petrus den Part der Ewiggestrigen. Sie stellt sich dar als eine Vereinigung klerikaler Nostalgiker, als Liebhaber von überkommenen Glaubensformen und versteht sich als ein Sammelbecken für Liebhaber solcher Formen.

Dieses Selbstverständnis ist eine Konsequenz aus dem Errichtungsdekret und dem Geist des Motu proprio. Die Priesterbruderschaft St. Petrus hat sich also von vornherein die Möglichkeit genommen, von derEbene objektiver Wahrheit aus zu argumentieren; sie muß sich deshalb in diesem entscheidenden Punkt auf die subjektive Ebene begeben und Empfindungen bzw. Gefühle zur Begründung heranziehen. Erkennt sie denn nicht, dass sie dadurch ihren Einsatz für den Glauben radikal entwertet? […]

Traditionsverbundenheit nur zum Schein

Erkennt sie nicht, dass sie dadurch ein universelles Minuszeichen vor alle ihre diesbezüglichen Aktivitäten setzt? Erkennt sienicht, dass sie sich durch die Anerkennung des Errichtungsdekrets von der Tradition getrennt hat? Denn Traditionsverbundenheit ist keineswegs schon durch das Praktizieren traditioneller Glaubensformen gewährleistet; dazu gehört ganz wesentlich der richtige Beweggrund, der die öffentliche Abgrenzung gegen den Irrtum einschließt.

Um es in der Sprache des Mathematikers auszudrücken: Das richtige Tun ist nur eine notwendige, keine hinreichende Bedingung für Traditionsverbundenheit. Wer traditionsverbunden bleiben will, der darf nicht das, was heilige Notwendigkeit fordert, herabwürdigen zu einem „Auch“, „Außerdem“ und „Neben“, zu einer Möglichkeit unter anderen im antikatholischen Pluralismus der kirchlichen Offizialität.

Wer diese Herabwürdigung vollzieht, der zerschneidet die Lebensader, die ihn mit der Tradition verbindet. Er ist nur noch dem Schein nach traditionsverbunden, worüber auch Soutane und römischer Kragen nicht hinwegtäuschen können.

Mit der Errichtung der Priesterbruderschaft St. Petrus hat das moderne Rom eine neue Waffe gegen die Tradition eingesetzt: Es bekämpft dieTradition mit einem Scheingebilde von Tradition, und diese Bruderschaft lässt sich dazu missbrauchen!

Wer das bedenkt, für den haben die üblichen Fotographien, auf denen Priester - bzw. Priesteramtskandidaten dieser Bruderschaft mit strahlenden Gesichtern zu sehen sind, etwas Beklemmendes, und er fragt sich, ob sie nicht um ihre schmähliche Lage wissen, oder ob sie diese wissend überspielen. Wie dem auch sei, die Diagnose kann nur wieder lauten: Schimmerndes Elend. […]

Eine falsche Beurteilung der Disziplin

Um sich aus der Verstrickung in den Progressismus zu befreien, müsste diese Bruderschaft erkennen, dass disziplinarische Bestimmungen niemals Selbstzweck sind, sondern Mittel zum Zweck.

Sie haben den Zweck, der wahren Lehre, der Reinheit des Kultes und des christlichen Lebens zu dienen. Wenn Gesetz und Disziplin nicht mehr die Wahrheit schützen, sondern die Unwahrheit, in unserem Fall die Unwahrheit des konziliaren Modernismus, dann ist ihre Anwendung ein Akt des Unrechts, ein Missbrauch von Gesetz und Disziplin!

Solange die Priesterbruderschaft St. Petrus dies nicht erkennt und die fälligen Konsequenzen zieht, bleibt sie gefangen im Netz des Progressismus und lässt sich von ihm missbrauchen in seiner bösen Absicht, die Widerstandsbewegung gegen die Glaubenszerstörung zu spalten mit dem Fernziel sie zu vernichten.

Aufruf zur Umkehr, gerichtet an die Priester der Petrusbruderschaft

Lebt nicht länger mit der Unwahrheit, das gegenwärtige Rom verteidige den katholischen Wahrheitsstandpunkt, und die Not in welche die Kirche geraten sei, sei das Werk von abtrünnigen Theologen und Klerikern. Lebt nicht länger mit dieser Unwahrheit, gebt nicht länger Folgen als Ursachen aus, sondern ruft laut hinaus, dass dieses Rom selbst die Hauptursache des Übels ist.

Kehrt zurück in die Reihen derer, die in Treue zum ewigen Rom, dem modernen Rom seine Verleugnung des Herrn im Ökumenismus, in der Religionsfreiheit und im Menschenkult Vorhalten.

Verdeckt nicht länger die Wahrheit und beteiligt euch nicht länger an der Irreführung der Gläubigen, indem ihr nur katholisch klingende Passagen der Texte von Vatikanum II zitiert, sondern entlarvt es, indemihr auch die euch doch wohl bekannten glaubensfeindlichen Aussagen anführt, […].

erschweigt und deckt nicht länger das Übel der neuen Messe, ihr wisst doch um ihren falschen Grundcharakter als einer Mahlfeier, um ihre Auslassungen, um ihre Zwielichtigkeiten und um ihre schweren Irrtümer […].

Kehrt zurück in die Reihe derer, die dem gegenwärtigen Nachfolger Petri die Fackel der Wahrheit beständigvor Augen halten und an ihn appellieren, sie zu ergreifen.

Schließt euch denen an, die, ohne faule Kompromisse einzugehen, offen Zeugnis für die Wahrheit ablegen und den Herrn durch Gebet und Opfer anflehen, dass Er dem obersten Hirten die Gnade der Bekehrung schenke, auf dass er den absoluten Wahrheitsstandpunkt der katholischen Kirche zur Ehre Gottes und zum Heil der Seelen erhebe und verteidige.
Rückkehr-Ökumene
Kanon 682, §2, des Errichtungsdekrets erlaubt es also dem Diözesanbischof, nach vorheriger Unterrichtung des Oberen der Priesterbruderschaft St. Petrus, Priester derselben ihres Amtes zu entheben, das er ihnen einmal übertragen hat; dieser Paragraph bestimmt darüber hinaus, dass die Zustimmung des Ordensoberen zu einer solchen Amtsenthebung nicht erforderlich ist. Wenn Erzbischof Minnerath den …Mehr
Kanon 682, §2, des Errichtungsdekrets erlaubt es also dem Diözesanbischof, nach vorheriger Unterrichtung des Oberen der Priesterbruderschaft St. Petrus, Priester derselben ihres Amtes zu entheben, das er ihnen einmal übertragen hat; dieser Paragraph bestimmt darüber hinaus, dass die Zustimmung des Ordensoberen zu einer solchen Amtsenthebung nicht erforderlich ist. Wenn Erzbischof Minnerath den Oberen der Petrusbruderschaft von der bevorstehenden Entfernung ihrer Priester aus Dijon unterrichtet hat, dann hat er im Rahmen seiner Kompetenz gehandelt, was zeigt, was für einen elenden Status diese Bruderschaft hat. Ihr Errichtungsdekret liefert sie den Ortsbischöfen aus. Haben die betreffenden Priester die Gläubigen über diese Tatsache unterrichtet? Vermutlich nicht.
Wenn sich eine Gemeinschaft dem modernen Rom unterstellt, dann braucht sie sich nicht darüber zu wundern, dass dieses Rom im Interesse seiner Absichten mit ihr verfährt und diese können sich im Laufe der Zeit ändern. Das bekommt die Petrusbruderschaft jetzt in Dijon zu spüren und muss davor zittern, dass es weitere Beispiele geben kann. Diagnose: Schimmerndes Elend!