16.000 Euro! Altöttinger Widerstandsarzt verurteilt
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Das Schandurteil wurde vom Altöttinger Amtsgericht am 17. Februar gesprochen. Die besagten Behandlungen fanden vom Sommer 2020 bis Februar 2021 in Mayrs Praxis sowie beim Besuch einer Patientin (92) im Altenheim im Dezember 2020 statt.
Das Urteil behauptet nicht, Mayr habe jemanden "angesteckt" oder einen sonstigenSchaden verursacht. Mayr erklärte die sogenannte Covid-Pandemie Ende 2020 in einer Videobotschaft für beendet und bezeugte auch vor Gericht freimütig, üblicherweise ohne Maske zu behandeln.
Dazu gab er Gründe an. Er sei schwerhörig, trage Hörgeräte und sei im Umgang mit Helferinnen und Patienten auf eine Kommunikation angewiesen, die nicht von Masken beeinträchtigt werde.
Die Maske behindere ihn beim Atmen, das ihm wegen einer chronischen Bronchitis ohnehin schwer falle. Mit Maske werde ihm "nach kurzer Zeit schlecht" und er können "nicht mehr klar denken", so Mayr vor Gericht.
Der Richter ersparte Mayr das Maskentragen vor Gericht und ging gleich selber davon aus, dass gegen sein Skandalurteil Berufung eingelegt werde, was Mayrs Anwältin auch bestätigte.
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