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Kurienbischof kritisiert Benedikt XVI. und vatikanische Dekrete-Justiz

Bischof Giuseppe Sciacca, der Sekretär der Apostolischen Signatur, ist mit einer im April 2019 von Benedikt XVI. veröffentlichten Note nicht einverstanden.

In dieser Note beklagte Benedikt eine angeblich übertriebene Unschuldsvermutung im Umgang der Kirche mit sexuellen Missbräuchen, weil die Rechte der Angeklagten bis zur Verhängung des Urteils garantiert worden seien.

Doch Sciacca schreibt auf JusVitaePensiero.mediabiblos.it, dass ohne diese "grundlegenden Garantien" die Rechtsordnung aufhört, eine solche zu sein.

Solche Garantien sind nach Sciacca die Unschuldsvermutung, das Recht auf Verteidigung, der Verzicht auf ein rückwirkendes positives Strafrecht, die Notwendigkeit, vor der Verurteilung moralische Sicherheit zu erlangen und die Verjährung.

Sciacca weist darauf hin, dass diese Garantien das Gegenteil der überstürzten Verurteilungen durch administrative Dekrete sind, die der Heilige Stuhl in den letzten Jahren immer wieder gegen Bischöfe und Kardinäle [McCarrick] angewendet hat.

Nicolaus
Der "Kurienbischof" hat durchaus recht, auch im weltlichen Recht darf die Unschuldsvermutung in keinster Weise verletzt werden, eine "moralische Gewissheit", mit der seinerzeit Kardinal Groer unter Druck gesetzt wurde, gibt es nicht, Benedikt ist das Kirchenrecht leider völlig fremd!
Tina 13
😡