Sehr knappes Ergebnis: Abtreibung bleibt in Liechtenstein verboten
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Erbprinz Alois von Liechtenstein hatte sich vor der Abstimmung explizit gegen die Initiative ausgesprochen und gedroht, dass Gesetz nicht zu unterzeichnen. Zur Begründung seiner Weigerung führte er an, dass es in der vorliegenden Form nicht nur einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen, sondern darüber hinaus auch einen Abbruch ohne Frist bei einer zu vermutenden Behinderung des Kindes ermöglichen solle.
Auch Regierung und Parlament Liechtensteins hatten sich gegen den Abstimmungstext ausgesprochen. Verschiedene politische Parteien kündigten für den Fall einer Ablehnung des Textes bereits eine Reform des Gesetzes an. Demnach solle Abtreibung zwar weiterhin strafbar sein, jedoch nur, wenn sie in Liechtenstein vorgenommen werde.