Sehr berechtigte Frage. Das Kirchenrecht scheint hier scheunentorgroße Lücken zu besitzen, die es der Hierarchie ermöglichen, die Gläubigen zu drangsalieren und zu entrechten.
Das ist durchaus geregelt. Der Pfarrer übt das Hausrecht in seiner Pfarrei aus, soweit der Bischof nichts anderes verfügt hat, der Bischof das in allen Pfarreien seines Bistums.
Tja... und werden Gottesdienste verboten, wird man vielleicht auch wieder mehr Sehnsucht danach bekommen, allerdings nur, wenn man ab Verbot selber keinen Schluss mit der Kirche macht.