
Sie verkauften 29 der Bank gehörende Immobilien unter Wert und oft an sich selbst. Damit eigneten sich die Differenz an.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte einen Fehlbetrag von €57 Millionen. Eine Schätzung der Vatikanbank und der vatikanischen Immobilienverwaltungsgesellschaft lag noch höher.
Vor dem Prozess boten Caloia und Liuzzo einen Vergleich in Höhe von rund €13 Millionen an, der jedoch abgelehnt wurde.
Bei der abschließenden Anklageerhebung forderten die Kläger eine vorläufige Entschädigung von "nur” €35 Millionen, die ihrer Meinung nach unzweifelhaft auf Veruntreuung zurückgeführt werden konnte.
Bei der Urteilsverkündung ordneten die Richter jedoch an, dass Caloia und Liuzzo etwas mehr als €24 Millionen zurückzahlen müssen.
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