Das kommt wieder. Freut Euch!
Eine katholische Familie vor dem Konzil.
Die Kirche hat über die religiöse Kinder- und Schulerziehung genaue Vorstellungen und Vorschriften niedergelegt.
Auszüge:
Alle Gläubigen sind von Kindheit an so zu unetrrichten, dass sie nicht bloss nichts gelehrt werden, was der katholischen Religion widerspricht, sondern dass der Religions- und Moralunterricht den ersten Platz einnimmt.
Das Recht und die strenge Pflicht, für die christliche Erziehung der Kinder zu sorgen, haben die E l t e r n u n d d e r e n S t e l l v e r t r e t e r.
Staat und Kirche haben nur die Aufgabe, ergänzend einzuspringen, gewisse Anforderungen an die Unterweisungen zu stellen und sie zu beaufsichtigen.
1. Konfessionelle Schule.
Die Religion ist nicht bloss ein Fach neben anderen Lehrfächern, sondern sie muss den Geist für den gesamten Unterricht geben. Die Schule ist ja ihrem Wesen nach Erziehungsanstalt.
In den mittleren und höheren Schulen hat der Religionsunterricht einer gründlicheren Art als in der Volksschule zu geschehen. Demgemäss sind hier nur die P r i e s t e r die gegebenen Lehrer
Der Religionsunterricht genügt aber nicht für sich allein. Die S c h u l e a l s s o l c h e muss katholisch sein.
Der can.1374 verbietet katholischen Schülern den Besuch von akatholischen (evangelischen) , neutralen oder gemischten Schulen
Quelle: Das Recht der katholischen Kirche, Retzbach, 1947.
Die Kirche hat über die religiöse Kinder- und Schulerziehung genaue Vorstellungen und Vorschriften niedergelegt.
Auszüge:
Alle Gläubigen sind von Kindheit an so zu unetrrichten, dass sie nicht bloss nichts gelehrt werden, was der katholischen Religion widerspricht, sondern dass der Religions- und Moralunterricht den ersten Platz einnimmt.
Das Recht und die strenge Pflicht, für die christliche Erziehung der Kinder zu sorgen, haben die E l t e r n u n d d e r e n S t e l l v e r t r e t e r.
Staat und Kirche haben nur die Aufgabe, ergänzend einzuspringen, gewisse Anforderungen an die Unterweisungen zu stellen und sie zu beaufsichtigen.
1. Konfessionelle Schule.
Die Religion ist nicht bloss ein Fach neben anderen Lehrfächern, sondern sie muss den Geist für den gesamten Unterricht geben. Die Schule ist ja ihrem Wesen nach Erziehungsanstalt.
In den mittleren und höheren Schulen hat der Religionsunterricht einer gründlicheren Art als in der Volksschule zu geschehen. Demgemäss sind hier nur die P r i e s t e r die gegebenen Lehrer
Der Religionsunterricht genügt aber nicht für sich allein. Die S c h u l e a l s s o l c h e muss katholisch sein.
Der can.1374 verbietet katholischen Schülern den Besuch von akatholischen (evangelischen) , neutralen oder gemischten Schulen
Quelle: Das Recht der katholischen Kirche, Retzbach, 1947.