Neue Moral im Erzbistum München
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Gerade bekam ich diesen Flyer aus einer Gemeinde im Erzbistum München zugeschickt. „München gibt Anweisung ihn auszulegen. Was sollen wir tun?“ Meine Empfehlung: Schicken Sie die ganze Ladung postwendend zurück an:
H.H. Erzbischof
Reinhard Kardinal Marx
Kapellenstr. 4
80333 München
Und fügen Sie folgendes Schreiben hinzu: „Sehr geehrter Herr Kardinal, heute haben wir eine Sendung mit Flyern erhalten, die wir leider nicht auslegen können, da es eine Weisung Ihrer vorgesetzten Dienststelle gibt, die derlei untersagt. So heißt es in der Erklärung des Heiligen Stuhles: „Der ,Synodale Weg‘ in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten.“ Sollten sich im Katechismus der Katholischen Kirche neue Ausrichtungen in der Sexualmoral ergeben, die mit dem Flyer übereinstimmen, können Sie uns diese gerne wieder zusenden. Mit freundlichen Grüßen ...“
Sie können natürlich auch ein Exemplar des Flyers an folgende Adresse schicken:
Sua Santità Francesco
Sommo Pontefice
00120 Città del Vaticano
Und fügen Sie folgendes Schreiben hinzu: „Lieber Papst Franziskus, heute schickte uns unser Herr Erzbischof diesen Flyer zu. Wir sollen ihn weiterreichen an die Gläubigen. Das können wir nicht tun, denn der Inhalt widerspricht dem Katechismus der Katholischen Kirche in den Punkten 2357 – 2359, wie er auch mit der Beschreibung der Sünde in den Punkten 1854 – 1864 in Widerspruch steht. Außerdem gibt es die Weisung Ihres Heiligen Stuhles: „Der ,Synodale Weg‘ in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten.“ Sollen wir noch auf Änderungen im Katechismus warten? Oder sollen wir die Flyer vernichten? Was raten Sie uns? Mit freundlichen Grüßen ...“