Nachkonzilszeit: Feindselige Haltung gegenüber der Kirche – Reform verraten
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„Das Instrumentum laboris macht uns darauf aufmerksam, daß das Zeugnis des christlichen Glaubens die beste Antwort auf alle existentiellen Probleme ist, vor allem weil dieses Zeugnis den falschen Bruch zwischen Evangelium und Leben überwindet (vgl. Nr. 118). Doch damit dieses Zeugnis des Glaubens, das die Welt heute so sehr braucht, abgelegt werden kann, muß die Kirche konsequent ihren Glauben im täglichen Leben leben.
Zu den tiefsten Wunden der heutigen Gesellschaft gehört in der Kultur des Rechts die Loslösung von seiner objektiven bzw. metaphysischen Wurzel, das heißt vom moralischen Gesetz. In der letzten Zeit vertiefte sich diese Trennung noch und erwies sich als authentischer Antinomismus, der für sich in Anspruch nimmt, in sich schlechte Handlungen für gesetzlich zu erklären, wie z.B. Abtreibung, künstliche Befruchtung zum Zwecke von Forschungen über das Leben des menschlichen Embryos, die sogenannte Euthanasie derer, die unseren Beistand am meisten brauchen, die gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen, die der Ehe gleichgestellt werden, die Verweigerung des grundlegenden Rechtes der Gewissens- und der Religionsfreiheit.
Der heute in der Zivilgesellschaft herrschende Antinomismus hat in der nachkonziliaren Zeit leider auch das kirchliche Leben infiziert, und sich unglücklicherweise den sogenannten kulturellen Neuheiten verschrieben. Die nachkonziliare Euphorie, die eigentlich zur Erneuerung der Kirche unter dem Zeichen der Freiheit und der Liebe beitragen sollte, hat hingegen eine gleichgültige, wenn nicht sogar feindselige Haltung gegenüber der Disziplin der Kirche gefördert. Und so wurde die von den Konzilsvätern gewünschte Reform des kirchlichen Lebens in gewissem Sinne behindert, wenn nicht sogar verraten.
Wenn wir uns heute mit der neuen Evangelisierung befassen, müssen wir die Kenntnis der Tradition der Disziplin der Kirche und die Achtung vor dem Kirchenrecht als Grundlage nehmen. Die Sorge für die Disziplin der Kirche bedeutet keinen Gegensatz zur Mission der Kirche in der Welt, sondern nur die erforderliche Aufmerksamkeit, damit der Glaube in der Welt konsequent bezeugt werden kann. Das Kirchenrecht leistet für die Kirche einen bescheidenen, aber dennoch notwendigen Dienst. Wie könnten wir den Glauben in der Welt bezeugen, wenn wir die Erfordernisse der Gerechtigkeit in der Kirche ignorieren oder vernachlässigen wollten? Das Heil der Seelen, wichtigstes Ziel der neuen Evangelisierung, muß in der Kirche immer das “oberste Gesetz” (Can. 1752) sein.“