Katholischer Gehorsam darf nicht zum Fremdwort werden
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Aus seiner Enzyklika "Sapientiae christianae"
Die Bedeutung des Gehorsams der Gläubigen gegenüber der Lehre der Kirche
Der Gehorsam aber muss vollkommen sein wie der Glaube, von dem er stammt und mit dem er in der Unteilbarkeit übereinkommt.
Ja der Gehorsam hört auf zu sein, was er ist, und wird zum leeren Schein, wenn er auch alle anderen Eigenschaften besäße, aber nicht ungeteilt und rückhaltlos geleistet wird.
In der christlichen Tradition hat gerade die letztere Vollkommenheit stets als Merkmal gegolten und gilt noch, woran man die Katholiken erkennt.
Mit eindrucksvollen Worten erklärt der heilige Thomas von Aquin diese Wahrheit: „Formgebend im Gegenstand des Glaubens aber ist die Erstwahrheit, insofern sie in den heiligen Schriften und in der Lehre der Kirche, die aus der Erstwahrheit hervorgeht, offenbar gemacht ist.
Wer also die Lehre der Kirche, die aus der in den heiligen Schriften offenbar gemachten Erstwahrheit hervorgeht, nicht als unfehlbarer, göttlicher Richtschnur anhängt, besitzt das Gehaben des Glaubens nicht, sondern hält an dem, was des Glaubens ist, auf andere Weise fest als kraft des Glaubens ...
Es ist aber klar, dass der, welcher der Lehre der Kirche als unfehlbarer Glaubensrichtschnur anhängt, allem beistimmt, was die Kirche lehrt.
Andernfalls, wenn er von der Lehre der Kirche das, was er will, festhält, und was er will, nicht festhält, hängt er nicht mehr der Lehre der Kirche als unfehlbarer Glaubensregel an, sondern seinem eigenen Wollen“.
„Einen einzigen Glauben muss die gesamte Kirche bekennen gemäß 1 Kor 1, 10: ,Ihr sollt alle dasselbe sagen, und es sollen keine Spaltungen unter euch sein. Das ist nur möglich, wenn die Glaubenssachen vom Oberhaupt der Gesamtkirche entschieden werden und die Gesamtkirche seine Entscheidung festhält.
Darum steht eine neue Fassung des Glaubensbekenntnisses lediglich der Autorität des Papstes zu, wie alle anderen Angelegenheiten, welche die Gesamtkirche betreffen“.
Man soll sich leiten lassen durch Papst und Bischöfe
Was nun die Reichweite dieses Gehorsams angeht, so soll sich niemand einreden, man brauche den Oberhirten der Kirche und besonders dem Römischen Papst nur bezüglich jener Glaubenslehren zu gehorchen, deren hartnäckige Verwerfung das Vergehen des Irrglaubens ausmacht.
Ebenso wenig genügt die aufrichtige und feste Zustimmung zu jenen Lehren, die, wenngleich von der Kirche nicht durch feierliches Urteil entschieden, doch von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt als göttlich offenbart zu glauben vorgestellt werden, Wahrheiten, von denen das Vatikanische Konzil sagt, man müsse sie mit „katholischem und göttlichem Glauben" festhalten.
Die Christenpflicht geht weiter und fordert überdies, dass man sich durch die Autorität der Bischöfe und besonders des Apostolischen Stuhles leiten lasse. Die Zweckmäßigkeit eines solchen Verhaltens ist leicht einzusehen.
Der Inhalt der göttlichen Offenbarung betrifft nämlich teils Gott, teils den Menschen selbst und die zu seinem ewigen Heil notwendigen Mittel. Nun ist es aber, wie oben erklärt, nach göttlichem Recht Sache der Kirche und innerhalb derselben des Papstes, darüber Vorschriften zu geben, was uns nach beiden Beziehungen hin obliegt, was wir nämlich zu glauben und was wir zu tun haben.
Darum muss der Autorität des Papstes auch das Urteil darüber unterstellt sein, was die göttliche Offenbarung enthält, was mit ihr übereinstimmt und was ihr widerspricht.
Aus demselben Grund muss der Papst kraft seiner Autorität entscheiden, was ehrbar und was unsittlich ist, was wir tun und lassen müssen, um das Heil zu erlangen; andernfalls vermöchte er weder Gottes Wort mit Gewissheit auszulegen, noch die Menschen mit Sicherheit auf dem Pfad des Lebens zu führen."