Katholische Kirche kündigt lesbischer Erzieherin gegen Abfindung
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Das Bistum Augsburg als Vertreter der Kirchenstiftung bestätigte die am Freitag erfolgte Einigung. Über die Höhe der Summe sei Stillschweigen vereinbart worden, sagte ein Bistumssprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sprach in einer Pressemitteilung von einer hohen Summe. Es handele sich um die übliche Regelabfindung. Die Erzieherin sei 14 Jahre beschäftigt gewesen.
Die Kirchenstiftung hatte der Erzieherin nach Ablauf ihrer Elternzeit zum 31. März 2013 gekündigt. Mitte Juni hatte das Verwaltungsgericht Augsburg eine Kündigung während der Elternzeit als unzulässig abgewiesen und damit die Rechtsauffassung der Gewerbeaufsicht bestätigt. Diese muss bei einer Kündigung während der Elternzeit einverstanden sein.
Nach Paragraf 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) ist eine solche nur ausnahmsweise zulässig, etwa wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bestohlen oder beleidigt hat oder der Betrieb stillgelegt wird. Das Verwaltungsgericht sah in der gleichgeschlechtlichen Beziehung der Erzieherin zwar einen «schweren Loyalitätsverstoß» ihrem Arbeitgeber gegenüber. Er sei jedoch nicht als besonderer Ausnahmefall im Sinne des BEEG zu werten (Aktenzeichen 3 K 12.266).
Der LSVD wertete den Vergleich als «erneuten Rückschlag» für die katholischen Arbeitgeber. Er zeige, dass diese «die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts akzeptieren» müssten. Nach eigenen Angaben leistet der Verband derzeit vier lesbischen Erzieherinnen Beistand, die nach Geburt eines Kindes eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingegangen sind und deshalb von der katholischen Kirche als Kindergärtnerinnen entlassen werden sollen.