Ein katholischer Staat, ein guter Papst. Das ist die fernere Zukunft
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Papst Leo XIII. Enzyklika Immortale Dei:
Einleitung: Trotz aller Anfeindungen bleibt die christliche Staatslehre die entscheidende Orientierung für die Ordnung im Staat
1 Wenngleich die Heilige Kirche, dieses unsterbliche Werk des barmherzigen Gottes, an sich in ihrer Natur nach das Heil der Seelen und die einstige Glückseligkeit im Himmel zur Aufgabe hat, so gehen doch von ihr so große und so reiche Segnungen aus auch für das, was der Vergänglichkeit angehört, dass, wäre sie zunächst und vorzugsweise für die Wohlfahrt dieses irdischen Lebens gegründet worden, diese zahlreicher und größer nicht sein könnten.
In der Tat, wohin immer die Kirche ihren Fuß setzte, hat sie alsbald die Gestalt der Welt verändert, das Leben der Völker in einer bis dahin unbekannten Weise gesittet und ihnen eine neue Bildung gebracht; alle, die sich ihrem Einflusse nicht verschlossen, haben durch milde Sitten, Gerechtigkeit und ruhmvolle Taten sich hervorgetan.
2 Dennoch aber hat man schon seit langer Zeit der Kirche den Vorwurf gemacht, sie stehe im Gegensatze zu den Staatsinteressen und vermöge in keiner Weise das zu leisten, was jedes wohlgeordnete Staatswesen von Natur aus und mit vollem Recht zu seiner gedeihlichen Entwicklung und Blüte erheischt. Wie wir aus der Geschichte wissen, liebte man es durch einen ähnlichen feindseligen Wahn schon in den ersten Zeiten der Kirche, die Christen zu beunruhigen und auch dadurch Hass und Abneigung gegen sie zu erregen, dass man sie als Feinde des Reiches bezeichnete; mussten doch zu jener Zeit an allen Unglücksfällen, welche den Staat trafen, die Christen schuld sein, während in Wirklichkeit Gott es war, der Rächer allen Frevels, welcher die gerechten Strafen über die Schuldigen verhängte. Diese harte, verleumderische Anklage forderte darum das Genie eines Augustinus heraus, dessen gewandte Feder besonders in seinem Buche „Von der Stadt Gottes“ den segensvollen Einfluss der christlichen Weisheit auf das staatliche Leben so lichtvoll geschildert hat, dass er ein Sachwalter der Christen seiner Zeit geworden, aber auch einen bleibenden Triumph dieser falschen Anklage gegenüber errungen hat. - Trotzdem haben ähnliche Beschwerden und Auflagen bei den Feinden der Kirche ihren Reiz nicht verloren, und sehr viele wollen nicht mehr als Norm und Regel für die bürgerliche Lebensordnung jene Lehren anerkennen, welche die Katholische Kirche gutheiße, sondern suchen sie anderswo. Ja, in letzter Zeit hat hie und da ein sogenanntes neues Recht angefangen, Geltung und Herrschaft zu gewinnen; es sei dies, sagt man, eine Errungenschaft unseres mündig gewordenen Jahrhunderts, hervorgegangen aus dem Fortschritt der Freiheit. – Wenngleich jedoch viele Vieles versucht haben, soviel steht fest, dass für die Begründung und Leitung eines Staatswesens niemals ein besseres System aufgestellt worden ist, als jenes, das aus der Lehre des Evangeliums von selbst sich ergibt. – Darum halten Wir es für äußerst wichtig und sehr Unserem Apostolischen Amte ziemend, die neuen Meinungen in Bezug auf das staatliche Leben an der Lehre des Christentums zu messen; auf diese Weise, so vertrauen Wir, werden alle Ursachen zu Irrtum und Zweifel im Lichte der Wahrheit verschwinden, und wird ein jeder leicht jene Grundgesetze des Lebens zu erkennen im
Stande sein, denen er zu folgen und zu gehorchen hat.
Die Christliche Staatslehre
Der göttliche Ursprung der staatlichen Autorität
3 Es ist nicht schwer, das Bild eines Staates zu entwerfen, der von der christlichen Philosophie geleitet wird. – Von Natur aus ist es dem Menschen angeboren, in der bürgerlichen Gesellschaft zu leben; denn, da ihm in der Vereinzelung die zum Leben notwendige Pflege und Fürsorge fehlt, ebenso auch die Bildung des Geistes und Gemütes nicht möglich ist, deswegen hat die göttliche Vorsehung es so geordnet, dass er in eine menschliche Gemeinschaft, die häusliche sowohl wie die bürgerliche, hineingeboren wurde; denn nur diese kann ihm vollen Lebensbedarf bieten. Da aber keine Gesellschaft bestehen kann, wenn nicht einer an der Spitze von Allen steht, der durch kräftigen und gleichmäßigen Impuls einen jeden zu dem gemeinsamen Ziele hineinwendet, so ergibt sich für die bürgerliche Gesellschaft die Notwendigkeit einer Autorität, welche sie regiert; wie die Gesellschaft selbst, hat auch sie in der Natur und somit in Gott selbst ihren Ursprung. – Hieraus ergibt sich als zweite Folgerung, dass die politische Gewalt an und für sich Gott zu ihrem Urheber hat. Denn Gott allein ist so recht und im höchsten Sinne Herr der Dinge, dem darum alles, was da ist, untergeben ist und dienen muss, so dass, wer immer ein Herrscherrecht besitzt, dieses von keinem andern empfangen hat als von ihm, dem Herrscher über alle, von Gott. Es gibt keine Gewalt, außer von Gott.
4 Die Herrschergewalt ist aber an sich mit seiner Staatsform notwendig verknüpft; sie kann die eine oder andere Form annehmen, wenn diese das gemeinsame Wohl und Gedeihen wirksam fördert. Mag aber die Staatsverfassung sein welche sie wolle, immer haben jene, welchen die Gewalt innewohnt, vor allem auf Gott hinzublicken, den höchsten Regenten der Welt, und ihn als Vorbild und Richtschnur in der Leitung des Staates im Auge zu behalten. Wie nämlich Gott in den Dingen dieser sichtbaren Welt Mittel-Ursachen ins Leben gerufen hat, aus denen einigermaßen die Natur und das Walten Gottes erkannt werden könne, und durch welche das Universum seinem letzten Ziele entgegengeführt werden soll, so wollte er auch in der bürgerlichen Gesellschaft eine Regierungsgewalt, deren Träger im gewissen Sinne ein Abbild sein sollten der Oberherrlichkeit Gottes über das menschliche Geschlecht und seiner göttlichen Vorsehung.
5 Darum soll die Regierung eine gerechte sein, nicht herrisch über alle Rechte hinaus, sondern väterlich, da ja auch Gottes Herrschaft über die Menschen eine höchst gerechte ist und mit väterlicher Güte verbunden; betätigen soll sie sich aber zum Nutzen der Bürger, weil nur darum den Herrschern die Gewalt gegeben ist, auf dass sie das Wohl des Staates wahrnehmen. Unter keiner Bedingung darf darum die Staatsgewalt dem Sonderinteresse des Einen oder Mehrerer dienen; zum Besten der Gesamtheit ist sie bestimmt. Wenn darum die Regierungsgewalt in Ungerechtigkeit entartet, wenn die Herrscher durch Härte und Übermut sich versündigen, wenn sie des Volkes Wohl nur schlecht in Acht nehmen, dann mögen sie wissen, dass sie dermal einst Gott Rechenschaft abzulegen haben, und um so strenger, je heiliger das Amt gewesen, das anvertraut war, je höher die Würde, die ihnen war verliehen worden. „Die Mächtigen werden mächtig gestraft werden.“[2]
Copie von Kathpedia. Schwarze Hervorhebung von mir hinzugefügt.