Richard Williamson zu Geldstrafe verurteilt
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Williamson war zuvor in erster Instanz vom Amtsgericht Regensburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 12.000 Euro Strafe gefordert hatte. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert.
Der in London lebende Williamson selbst nahm nicht persönlich an dem Prozess teil. Gegenstand des Verfahrens waren Äußerungen des Bischofs vom November 2008 im oberpfälzischen Priesterseminar Zaitzkofen der vom Vatikan nicht anerkannten Piusbruderschaft. In einem Interview mit dem Team eines schwedischen TV-Senders leugnete der Geistliche das Ausmaß der Judenvernichtung durch die Nazis und bestritt die Existenz von Gaskammern in den Konzentrationslagern.