Ab März ambulante Sterbehilfeteams in den Niederlanden
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Grund für die Einführung der ambulanten Teams sei, dass immer wieder Menschen, die Sterbehilfe wünschten, Schwierigkeiten hätten, einen dazu bereiten Arzt zu finden.
Sterbehilfe ist in den Niederlanden seit April 2002 dann erlaubt, wenn ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdrücklich darum gebeten hat. Der Arzt muss einen Kollegen zu Rate ziehen. Die Staatsanwaltschaft wird nur bei Zweifeln an der ärztlichen Entscheidung angerufen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Arzt gegen die Regeln verstoßen hat, drohen ihm bis zu zwölf Jahren Haft.