Weltliches Blasphemiegesetz scheitert: Ehemalige Ministerin freigesprochen
Ein Gericht in Helsinki hat Finnlands ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen, 62, eine Ärztin und Mutter von fünf Kindern, am 30. März freigesprochen. Fanatische Homosexualisten hatten Räsänen angeklagt …Mehr
Ein Gericht in Helsinki hat Finnlands ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen, 62, eine Ärztin und Mutter von fünf Kindern, am 30. März freigesprochen.
Fanatische Homosexualisten hatten Räsänen angeklagt, nachdem sie gesagt hatte, dass Gott die Menschen männlich und weiblich erschaffen hat und die christliche Lehre vertrat, dass homosexuelle Akte eine Störung der psycho-sexuellen Entwicklung sind. Räsänen, eine Lutheranerin, stellt auch das Mitwirken ihrer Kirche an Homosex-Propaganda in Frage.
Das 28-seitige Urteil stellte einstimmig fest, dass es „nicht Sache des Gerichts ist, biblische Begriffe auszulegen", nämlich das Wort Sünde.
Im Vorfeld hatten einige Beobachter ihre Besorgnis darüber geäußert, dass die Anwendung des finnischen "Hassrede-Gesetzes" einem säkularen Blasphemiegesetz gleichkomme.
#newsWncmienhuy
Fanatische Homosexualisten hatten Räsänen angeklagt, nachdem sie gesagt hatte, dass Gott die Menschen männlich und weiblich erschaffen hat und die christliche Lehre vertrat, dass homosexuelle Akte eine Störung der psycho-sexuellen Entwicklung sind. Räsänen, eine Lutheranerin, stellt auch das Mitwirken ihrer Kirche an Homosex-Propaganda in Frage.
Das 28-seitige Urteil stellte einstimmig fest, dass es „nicht Sache des Gerichts ist, biblische Begriffe auszulegen", nämlich das Wort Sünde.
Im Vorfeld hatten einige Beobachter ihre Besorgnis darüber geäußert, dass die Anwendung des finnischen "Hassrede-Gesetzes" einem säkularen Blasphemiegesetz gleichkomme.
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Soziale Medien
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Ursula Sankt teilt das
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Freispruch für die finnische Abgeordnete Päivi Räsänen! Die frühere Innenministerin war der „Hassrede“ angeklagt, weil sie ihre religiösen Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik geäußert hatte.
Heilwasser
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Lob sei Dir Christus, ich hatte mal für ihren Freispruch gebetet!
De Profundis teilt das
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Die Verteidigung argumentierte laut ADF im Prozess, Räsänens Äußerungen seien Teil der christlichen Lehre und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Bezirksgericht in Helsinki habe nun einstimmig das Recht auf freie Meinungsäußerung bestätigt und geurteilt, es sei nicht "Sache des Bezirksgerichts, biblische Konzepte auszulegen".
Hut ab, vor dieser Frau. Sie hat Mut gezeigt: Wahrheit ist nicht verhandelbar - und Unmoral kann und darf man nicht dulden oder hinnehmen. Wer schweigt macht sich schuldig, sie hat sich dagegen gestemmt ..., trotz vieler Anfechtungen und hat Recht bekommen. Ein Gericht das eingesehen hat, daß man nicht in göttliche Gesetze eingreifen kann und darf!