„Forum Deutscher Katholiken“: Beschneidungsurteil ist Gefährdung der Religionsfreiheit
(gloria.tv/ PM) Der Vorsitzende des „Forum Deutscher Katholiken“, Prof. Hubert Gindert, sieht eine Gefährdungen der Religionsfreiheit durch die aktuelle Rechtssprechung.
Gindert bezieht sich auf den Fall einer in lesbischer Lebensgemeinschaft stehenden Erzieherin in Neu-Ulm und die Kriminalisierung der bei Juden und Muslimen vorgeschriebenen Beschneidung männlicher Säuglinge.
„Wenn die katholische Kirche gezwungen werden soll, in ihren Einrichtungen Kinder der Erziehung durch eine Frau auszusetzen, die im Gegensatz zur kirchlichen Grundordnung steht, so greift damit der Staat in den Kernbereich kirchlichen Auftrages ein.“
Auch Christen seien von der Entscheidung des Landgerichts Köln zur Beschneidung betroffen. Denn das Landgericht habe in der Urteilsbegründung ausgeführt, die Beschneidung sei deshalb kriminell, weil sie in das Selbstbestimmungsrecht des Kindes eingreife, das später selbst entscheiden können müsse, welcher Religion es annehme oder nicht.
Dann werde wohl die Kindertaufe entsprechend unter Strafe gestellt. „Körperverletzung werde es wohl nicht sein, aber Juristen werden schon irgendeine Strafvorschrift finden, unter die sie die Taufe eines Kindes subsumieren können“, meinte der Sprecher des Forums.
Er zeigt sich nicht nur verwundert darüber, wie das bislang unbestrittene Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, das immerhin in Artikel 140 des Grundgesetzes verankert sei, nun angefochten werde.
Gindert bezieht sich auf den Fall einer in lesbischer Lebensgemeinschaft stehenden Erzieherin in Neu-Ulm und die Kriminalisierung der bei Juden und Muslimen vorgeschriebenen Beschneidung männlicher Säuglinge.
„Wenn die katholische Kirche gezwungen werden soll, in ihren Einrichtungen Kinder der Erziehung durch eine Frau auszusetzen, die im Gegensatz zur kirchlichen Grundordnung steht, so greift damit der Staat in den Kernbereich kirchlichen Auftrages ein.“
Auch Christen seien von der Entscheidung des Landgerichts Köln zur Beschneidung betroffen. Denn das Landgericht habe in der Urteilsbegründung ausgeführt, die Beschneidung sei deshalb kriminell, weil sie in das Selbstbestimmungsrecht des Kindes eingreife, das später selbst entscheiden können müsse, welcher Religion es annehme oder nicht.
Dann werde wohl die Kindertaufe entsprechend unter Strafe gestellt. „Körperverletzung werde es wohl nicht sein, aber Juristen werden schon irgendeine Strafvorschrift finden, unter die sie die Taufe eines Kindes subsumieren können“, meinte der Sprecher des Forums.
Er zeigt sich nicht nur verwundert darüber, wie das bislang unbestrittene Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, das immerhin in Artikel 140 des Grundgesetzes verankert sei, nun angefochten werde.