Collari Uri. Ich teile nicht Ihre Ansicht, dass Amoris laetitia "dem Buchstaben nach immer eine katholische Interpretation zulässt". Ihr Fehler besteht darin, hier überhaupt eine Interpretierbarkeit zu behaupten.
Denn die Lehre der Kirche sagt eindeutig, dass jeder der sich in einer sakramentalen Ehe getrennt hat und sich wiederverheiratet hat, im Zustand schwerer Sünde lebt und in diesem darf er …Mehr
Collari Uri. Ich teile nicht Ihre Ansicht, dass Amoris laetitia "dem Buchstaben nach immer eine katholische Interpretation zulässt". Ihr Fehler besteht darin, hier überhaupt eine Interpretierbarkeit zu behaupten.
Denn die Lehre der Kirche sagt eindeutig, dass jeder der sich in einer sakramentalen Ehe getrennt hat und sich wiederverheiratet hat, im Zustand schwerer Sünde lebt und in diesem darf er nicht das Busssakrament und die Kommunion empfangen. [Geschwisterliches Zusammenleben fällt nicht unter fortgesetzten Ehebruch, wenn unmündige Kinder dieses Zusammenleben erfordern]. Abschnitt 305 mit der Fußnote 351 bestimmt im Widerspruch dazu, dass eine solche Person "in gewissen Fällen" doch zu den Sakramenten zugelassen werden kann. Da gibt es nichts zu interpretieren, hier liegt eindeutig ein Widerspruch zur Lehre der Kirche vor.
Mit Amoris laetitia lässt sich die ganze Rederei von einer Interpretation in Kontinuität mit der Lehre der Kirche also leicht ad absurdum führen. Bei den Konzilstexten ist dieser Nachweis schwieriger, wegen der Komplexität derselben.