Kirchen-Kater
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Deontologie: Was eine Pflicht ist - und was nicht

Vor einiger Zeit hatte ich hier schon einmal versucht, den Gedanken einer Impfpflicht aufzunehmen und kritisch zu betrachten. Natürlich kann ein beliebig Mächtiger - und in den Zeiten von Demokratie gibt es davon viele - eine Pflicht einfach postulieren und mit Gewalt durchsetzen. Der Versuchung wird wohl auch die neue grünrotliberale Regierung in Deutschland erliegen und deren Gesundheitsminister, der bekennende Alkoholiker Karl Lauterbach, ist - auch dieser - Versuchung offenbar bereits erlegen.

Ein bekannter Rechtsanwalt in Sachen Mediziner und Gesundheitswesen nimmt sich hier dagegen ein: ef-magazin.de/…-not-law-ein-covid-19-impfzwang-waere-rechtswidrig
Auch ich hatte mich versucht, dem Vorbild einer "Nichtdeontologie einer Schulpflicht" folgend, eine vermeintliche Corona-Impfpflicht zu delegitimieren.
Wie schon gesagt, Herrschende interessiert das alles nicht.

Dennoch gilt es festzuhalten: Eine Impfpflicht auf Basis der vorhandenen Corona-Impfstoffe gibt es nicht. Sie ist zwar formulierbar, doch nicht begründbar. Aktuell nicht vernünftig begründbar und nicht rechtlich. Wenn diese dennoch kommt, ist sie ein reines Machtinstrument: Der Stärkere impft den Schwächeren.

Wir Katholiken bleiben bei der Vernunft, wir wissen um die rechte Deontologie seit 2.000 Jahren. Doch auch als bloße Christen, denen das Katholische noch nicht zugänglich ist (auch, weil DAS KONZIL es verschüttet hat), halten wir zu den Schwachen. Wir werden die von den Herrschaften und Mächtigen zum Zwang bestimmten Menschen verteidigen und ihnen beistehen.
Gegen die Gewalt steht der Glaube.
Und wir wissen: Christus ist Sieger.
Amen.
Erich Foltyn
Impfflicht, das ist ein Wort der Schönfärberei. Ich sage einfach Impfzwang. Und wenn für Nicht-Impfen keine Strafe festgesetzt ist, ist es kein Zwang.
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Darauf läuft es auch hinaus!
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Ein weiterer Kommentar von Kirchen-Kater
Kirchen-Kater
Juristisch ist die Ersatzvornahme die Anwendung von Zwang. Wer sich also nicht selber impfen lässt, der wird - gegebenenfalls mit Gewalt - geimpft.
Die Impfflicht ist juristisch zunächst nur die postulierte "Pflicht" sich impfen zulassen, sie ist eine Vorschrift. Und sie haben ganz recht, es kommt praktisch auf deren Strafbewehrung an.
Philosophisch ist die Postulation einer Pflicht allerdings …Mehr
Juristisch ist die Ersatzvornahme die Anwendung von Zwang. Wer sich also nicht selber impfen lässt, der wird - gegebenenfalls mit Gewalt - geimpft.
Die Impfflicht ist juristisch zunächst nur die postulierte "Pflicht" sich impfen zulassen, sie ist eine Vorschrift. Und sie haben ganz recht, es kommt praktisch auf deren Strafbewehrung an.
Philosophisch ist die Postulation einer Pflicht allerdings keineswegs beliebig. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, ansonsten ist es schlicht keine Pflicht. Dinge können durch Vorschrift wirklich werden, aber nicht wahr.
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