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Lebensschutzverband begrüßt Verurteilung von Abtreiberin

Zu dem aktuellen Urteil nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr, Stellung: "Heute hat das Amtsgericht in Gießen über einen Fall der unerlaubten Werbung für …Mehr
Zu dem aktuellen Urteil nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr, Stellung:
"Heute hat das Amtsgericht in Gießen über einen Fall der unerlaubten Werbung für Abtreibung in einer Praxis für Allgemeinmedizin in Gießen entschieden. Die ehemalige Pro Familia Mitarbeiterin und Ärztin Kristina Hänel hatte bewußt erneut auf ihrer Homepage für die Durchführung von Abtreibungen in ihrer Praxis geworben, obwohl der Gesetzgeber dies in § 219 StGB aus wichtigen Gründen ausdrücklich untersagt.
Dem Urteil war eine intensive Medienkampagne zugunsten der Unterstützung von Frau Hänel vorausgegangen, in der das „Recht auf Abtreibung“ ebenso eingefordert und unterstützt wurde, wie das Verlangen, für Abtreibung genauso werben zu dürfen, wie für Blutegeltherapie (Homepage der Praxis Hänel) oder andere ärztliche Maßnahmen.
Ganz offensichtlich bestreiten Frau Hänel und ihre Kampagnenunterstützer bewußt, das die Menschenwürde und das „Recht auf Leben und körperliche …Mehr
Theresia Katharina
Ist doch gut, dass das Gericht der Werbung für Abtreibung einen Riegel vorgeschoben hat! Das ist das richtige Signal für die Frauenärzte!
Stelzer
Die Berichte im Fernsehen waren da auch ganz erhellend. Die Medien versuchen wieder hier die Gesetze aufzuweichen und zu ändern ganz im Sinne der Regierenden