Österreich führt Homo-Pseudo-Ehe ein
Am Dienstag führte der österreichische Verfassungsgerichtshof die Homo-Pseudo-Ehe ein. Die Höchstrichter sehen in der Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots. Die bisherigen unterschiedlichen Regelungen für Ehepaare und Homosexuelle werden mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben.
Kardinal Schönborn von Wien ist vor kathpress über die Entscheidung "beunruhigt". Sogar die Verfassungsrichter hätten den Blick für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau verloren: „Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern.“
„Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit.“
Schönborn glaubt, „dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die der Mensch nicht missachten kann, ohne Schaden zu nehmen“. Der Kardinal weist darauf hin, dass sich die Richter im „sogar im Widerspruch zum Europäischen Menschengerichtshof“ befinden.
Kardinal Schönborn von Wien ist vor kathpress über die Entscheidung "beunruhigt". Sogar die Verfassungsrichter hätten den Blick für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau verloren: „Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern.“
„Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit.“
Schönborn glaubt, „dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die der Mensch nicht missachten kann, ohne Schaden zu nehmen“. Der Kardinal weist darauf hin, dass sich die Richter im „sogar im Widerspruch zum Europäischen Menschengerichtshof“ befinden.