@adonai3 und Crimson King
Sie werden bei Ihrer Diskussion auf keinen grünen Zweig kommen, wenn Sie sich nicht auf eine gemeinsame Definition des Begriffs "Glauben" einigen. "Glauben" kann heißen, von der Existenz Gottes überzeugt sein, sein Leben fest auf Gott ausrichten und deshalb seine Gebote halten. Erlischt dieser Glaube an Gott, wird auch das Sündenbewußtsein geschwächt, und der Mensch (also im gegebenen Falle auch der Todsünder) wird zum Ungläubigen. Es kann aber auch sein, dass ein Mensch von der Existenz Gottes überzeugt ist, und dennoch aus Stolz (non serviam), Bequemlichkeit, oder anderen niederen Beweggründen in der Sünde verharrt. In diesem Falle wäre der Todsünder kein Ungläubiger, sondern ein gegen seinen eigenen Glauben Handelnder.