Gericht weist Klage gegen Kreuz im polnischen Parlament ab
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Die sieben Kläger sahen sich durch das Holzkreuz in ihrem persönlichen Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Sie verlangten die Entfernung oder hilfsweise das Aufhängen auch von Symbolen anderer Religionen. «Wir sind kein Land mit nur einer Konfession», so der Abgeordnete Andrzej Rozenek.
Parlamentspräsidentin Ewa Kopacz von den regierenden Rechtsliberalen hatte eine Entfernung des Kreuzes abgelehnt. Im Namen der Parlamentskanzlei forderte die Generalstaatsanwaltschaft die Abweisung der Klagen. Diese seien «rechtsmissbräuchlich» und verletzten die Gefühle von Gläubigen, so die Staatsanwaltschaft. Das Kreuz sei keine «Quelle von Unrecht». Vier von Kopacz beauftragte Rechtsexperten hatten bereits vor rund einem Jahr erklärt, das Kreuz verstoße weder gegen die Verfassung noch gegen europäisches Recht.
Die Kläger können gegen das Urteil Berufung vor einem höheren Gericht einlegen. Die «Palikot-Bewegung» will laut früheren Angaben notfalls bis vor das Verfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Die Partei stellt mit 43 Abgeordneten die drittstärkste Fraktion im Unterhaus des Parlaments, dem Sejm. Bei den Wahlen im Oktober 2011 hatte sie zehn Prozent der Stimmen erhalten. Das Holzkreuz hängt seit 1997 im Sejm. Zwei konservative Abgeordnete brachten es ohne einen Parlamentsbeschluss an.