Motu Proprio zum Konklave - 115 Wähler
(gloria.tv/ KNA) Benedikt XVI. hat eine Vorverlegung der Papstwahl «um einige Tage» gestattet. Das entsprechende «Motu Proprio» wurde am Montag, dem viertletzten Tag seines Pontifikates, veröffentlicht. Wann das sogenannte Konklave tatsächlich beginnt, muss laut dem neuen Gesetz das 208 Mitglieder zählende Kardinalskollegium entscheiden, sobald die voraussichtlich 115 Wähler in Rom eingetroffen sind. Zwei der 117 Wahlberechtigten haben ihre Teilnahme bereits abgesagt.
Benedikt XVI. verfügte, er lasse «dem Kardinalskollegium die Möglichkeit, den Beginn des Konklaves vorzuziehen, wenn die Anwesenheit aller wählenden Kardinäle feststeht, wie auch die Möglichkeit, aus schwerwiegenden Gründen den Beginn der Wahl um einige Tage aufzuschieben». Spätestens 20 Tage nach Eintritt der Sedisvakanz müsse jedoch das Konklave mit den anwesenden Papstwählern beginnen.
Für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht um das Konklave legte der Papst für alle Vatikanmitarbeiter die von selbst eintretende Exkommunikation (Exkommunikation als Tatstrafe, lateinisch «latae sententiae») fest. Bislang war in den Normen nur von «schwerwiegenden Strafen nach Ermessen des künftigen Papstes» die Rede.
Die Entscheidung über den Beginn der Papstwahl muss von den Kardinälen in einer ihrer ersten Generalkongregation gefällt werden. Der Termin werde sicher noch nicht in der ersten Sitzung festgelegt, sagte Vatikansprecher Federico Lombardi am Montag vor Journalisten.
Die Entscheidung dürfte in den ersten Märztagen fallen, so Lombardi; nicht am 1. März, aber vielleicht aber womöglich am 2. bis 4. Erneut stellte der Sprecher klar, dass kein Kardinal von der Wahl ausgeschlossen werden könne.
Nach Beginn der Sedisvakanz, die mit dem Amtsverzicht von Benedikt XVI. am Donnerstagabend um 20.00 Uhr eintritt, müssen die Kardinäle zu täglichen Versammlungen zusammenkommen. Bislang sei noch nicht entschieden, ab wann und an welchem Ort die Kardinäle nach Beginn der Sedisvakanz zu ihren täglichen Versammlungen zusammentreten, führte Lombardi aus. Bislang habe Kardinaldekan Angelo Sodano, der diese Einladungen auszusprechen habe, noch keine Ankündigung gemacht. - Nach bisheriger Regelung muss das Konklave zwischen dem 15. und 20. Tag der Sedisvakanz beginnen.
Benedikt XVI. verfügte, er lasse «dem Kardinalskollegium die Möglichkeit, den Beginn des Konklaves vorzuziehen, wenn die Anwesenheit aller wählenden Kardinäle feststeht, wie auch die Möglichkeit, aus schwerwiegenden Gründen den Beginn der Wahl um einige Tage aufzuschieben». Spätestens 20 Tage nach Eintritt der Sedisvakanz müsse jedoch das Konklave mit den anwesenden Papstwählern beginnen.
Für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht um das Konklave legte der Papst für alle Vatikanmitarbeiter die von selbst eintretende Exkommunikation (Exkommunikation als Tatstrafe, lateinisch «latae sententiae») fest. Bislang war in den Normen nur von «schwerwiegenden Strafen nach Ermessen des künftigen Papstes» die Rede.
Die Entscheidung über den Beginn der Papstwahl muss von den Kardinälen in einer ihrer ersten Generalkongregation gefällt werden. Der Termin werde sicher noch nicht in der ersten Sitzung festgelegt, sagte Vatikansprecher Federico Lombardi am Montag vor Journalisten.
Die Entscheidung dürfte in den ersten Märztagen fallen, so Lombardi; nicht am 1. März, aber vielleicht aber womöglich am 2. bis 4. Erneut stellte der Sprecher klar, dass kein Kardinal von der Wahl ausgeschlossen werden könne.
Nach Beginn der Sedisvakanz, die mit dem Amtsverzicht von Benedikt XVI. am Donnerstagabend um 20.00 Uhr eintritt, müssen die Kardinäle zu täglichen Versammlungen zusammenkommen. Bislang sei noch nicht entschieden, ab wann und an welchem Ort die Kardinäle nach Beginn der Sedisvakanz zu ihren täglichen Versammlungen zusammentreten, führte Lombardi aus. Bislang habe Kardinaldekan Angelo Sodano, der diese Einladungen auszusprechen habe, noch keine Ankündigung gemacht. - Nach bisheriger Regelung muss das Konklave zwischen dem 15. und 20. Tag der Sedisvakanz beginnen.