Bischof Müller zu Kritik der Piusbruderschaft: Liturgiereform habe nur Form verändert
(gloria.tv/ pdr) Mit der Auftaktveranstaltung "Kirche im Aufbruch damals und heute" lud die Katholische Erwachsenenbildung im Bistum Regensburg e.V. (KEB) dazu ein, das bevorstehende Jubiläum "50 Jahre Vatikanum II" in den Blick zu nehmen und es in den kommenden Jahren in die Erwachsenenbildungsarbeit der Pfarreien und Dekanate im Bistum Regensburg einfließen zu lassen.
Am 11. Oktober 1962 wurde das Konzil damals feierlich von Papst Johannes XXIII. eröffnet. Genau ein Jahr und einen Tag vor der 50. Wiederkehr der Konzilseröffnung wurde im Bistum Regensburg nun der Startschuss gegeben, sich sowohl mit den theologischen Hauptaussagen als auch der Zeit des Konzils wieder neu auseinanderzusetzen.
Den theologischen Höhepunkt des Abends bildete der Festvortrag von Bischof Gerhard Ludwig Müller, den er mit einem Rückblick in seine Kindheit im Bistum Mainz eröffnete, in der er als Ministrant Zeitzeuge des Vatikanums wurde.
Gerade die Liturgiereform, die für die meisten Gläubigen damals die erlebbare Veränderung durch das Konzil darstellte, habe er sehr bewusst erlebt. Die Liturgische Bewegung, deren Vater der Mainzer Bistumspriester Romano Guardini war, sei in seiner Heimatgemeinde schon sehr früh erlebbar gewesen.
Im weiteren Verlauf des Vortrages konzentrierte sich Bischof Müller auf die Auslegungen von zwei der 16 Konzilsdokumente, zum einen die „Konstitution über die Heilige Liturgie“ (Sacrosanctum Concilium) und zum anderen die „dogmatische Konstitution über die Kirche“ (Lumen Gentium).
Auch im Hinblick auf die Kritik der Piusbruderschaft wies der Bischof noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass in der Liturgiereform des Vatikanums nicht die Substanz der Messfeier verändert worden wäre, sondern nur die äußere Form.
Liturgie könne nie losgelöst vom Kirchenverständnis gesehen werden, denn sie mache deutlich, was Kirche ist: Volk Gottes und Leib Christi. In den Schriftlesungen begegnen wir Gott und in der Kommunion werden die Glieder des Leibes eins mit dem Haupt, mit Christus. Von der Liturgie-Konstitution ging er über zur Kirchen-Konstitution „Lumen Gentium“.
Das ganze Volk Gottes, so führte der Regensburger Oberhirte aus, habe Anteil am Sendungsauftrag der Kirche, sowohl im Weihepriestertum als auch im sogenannten Allgemeinen Priestertum. Er forderte die Anwesenden auf, ob nun in der Katholischen Bildungsarbeit, im Religionsunterricht oder die Priester in der Predigt, von diesem Grundwissen des Glaubens, Zeugnis abzulegen und es zu den Menschen zu bringen.
Bei der Frage „Was ist die Kirche?“, gebe es heutzutage oft mehr Missverständnisse als ein rechtes Verstehen des Kirchenbegriffes. Diesem Unwissen müsse entgegen gearbeitet werden.
Am 11. Oktober 1962 wurde das Konzil damals feierlich von Papst Johannes XXIII. eröffnet. Genau ein Jahr und einen Tag vor der 50. Wiederkehr der Konzilseröffnung wurde im Bistum Regensburg nun der Startschuss gegeben, sich sowohl mit den theologischen Hauptaussagen als auch der Zeit des Konzils wieder neu auseinanderzusetzen.
Den theologischen Höhepunkt des Abends bildete der Festvortrag von Bischof Gerhard Ludwig Müller, den er mit einem Rückblick in seine Kindheit im Bistum Mainz eröffnete, in der er als Ministrant Zeitzeuge des Vatikanums wurde.
Gerade die Liturgiereform, die für die meisten Gläubigen damals die erlebbare Veränderung durch das Konzil darstellte, habe er sehr bewusst erlebt. Die Liturgische Bewegung, deren Vater der Mainzer Bistumspriester Romano Guardini war, sei in seiner Heimatgemeinde schon sehr früh erlebbar gewesen.
Im weiteren Verlauf des Vortrages konzentrierte sich Bischof Müller auf die Auslegungen von zwei der 16 Konzilsdokumente, zum einen die „Konstitution über die Heilige Liturgie“ (Sacrosanctum Concilium) und zum anderen die „dogmatische Konstitution über die Kirche“ (Lumen Gentium).
Auch im Hinblick auf die Kritik der Piusbruderschaft wies der Bischof noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass in der Liturgiereform des Vatikanums nicht die Substanz der Messfeier verändert worden wäre, sondern nur die äußere Form.
Liturgie könne nie losgelöst vom Kirchenverständnis gesehen werden, denn sie mache deutlich, was Kirche ist: Volk Gottes und Leib Christi. In den Schriftlesungen begegnen wir Gott und in der Kommunion werden die Glieder des Leibes eins mit dem Haupt, mit Christus. Von der Liturgie-Konstitution ging er über zur Kirchen-Konstitution „Lumen Gentium“.
Das ganze Volk Gottes, so führte der Regensburger Oberhirte aus, habe Anteil am Sendungsauftrag der Kirche, sowohl im Weihepriestertum als auch im sogenannten Allgemeinen Priestertum. Er forderte die Anwesenden auf, ob nun in der Katholischen Bildungsarbeit, im Religionsunterricht oder die Priester in der Predigt, von diesem Grundwissen des Glaubens, Zeugnis abzulegen und es zu den Menschen zu bringen.
Bei der Frage „Was ist die Kirche?“, gebe es heutzutage oft mehr Missverständnisse als ein rechtes Verstehen des Kirchenbegriffes. Diesem Unwissen müsse entgegen gearbeitet werden.