Justizopfer: Pfarrer Jäger definitiv freigesprochen
Das Landgericht Vaduz hat heute mitgeteilt, dass die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft binnen vorgeschriebener Wochenfrist keine Berufung gegen den Freispruch von Pfarrer Thomas Jäger erhoben hat.
Damit ist der Freispruch rechtskräftig. Der ehemalige Pfarrer von Ruggell war am 7. März von einem Vorwurf nach § 219 Abs 4 StGB (elektronischer Zugriff auf pornographische Darstellungen minderjähriger Personen) in Vaduz vollumfänglich freigesprochen worden.
Der Richter begründete den Freispruch damit, dass von der Staatsanwaltschaft nicht einmal ansatzweise nachgewiesen werden konnte, wer wann wo mit dem Mobiltelefon des Pfarrers auf welche Inhalte in Internetseiten zugegriffen hätte.
Er hielt ausdrücklich fest, dass auf dem Mobiltelefon keine Bilder strafbaren Inhalts gefunden wurden.
Kirchenfeindliche Medien benützten den Fall auch dazu, um eine Hasskampagne gegen katholischen Erzbischof Wolfgang Haas von Vaduz zu inszenieren.
Damit ist der Freispruch rechtskräftig. Der ehemalige Pfarrer von Ruggell war am 7. März von einem Vorwurf nach § 219 Abs 4 StGB (elektronischer Zugriff auf pornographische Darstellungen minderjähriger Personen) in Vaduz vollumfänglich freigesprochen worden.
Der Richter begründete den Freispruch damit, dass von der Staatsanwaltschaft nicht einmal ansatzweise nachgewiesen werden konnte, wer wann wo mit dem Mobiltelefon des Pfarrers auf welche Inhalte in Internetseiten zugegriffen hätte.
Er hielt ausdrücklich fest, dass auf dem Mobiltelefon keine Bilder strafbaren Inhalts gefunden wurden.
Kirchenfeindliche Medien benützten den Fall auch dazu, um eine Hasskampagne gegen katholischen Erzbischof Wolfgang Haas von Vaduz zu inszenieren.