Medienhetze ging ins Leere: Pfarrer Thomas Jäger vollumfänglich freigesprochen
Der ehemalige Pfarrer von Ruggell, Liechtenstein, Hochwürden Thomas Jäger ist am 7. März von einem Vorwurf nach § 219 Abs 4 StGB (elektronischer Zugriff auf pornographische Darstellungen minderjähriger Personen) in Vaduz vollumfänglich freigesprochen worden.
Der heute erfolgte Freispruch wird, sofern die Staatsanwaltschaft nicht bis in vier Tagen ein Rechtsmittel anmeldet, rechtsverbindlich.
Der Richter begründete den Freispruch vor allem damit, dass von der Staatsanwaltschaft nicht einmal ansatzweise nachgewiesen werden konnte, wer wann wo mit dem Mobiltelefon des Pfarrers auf welche Inhalte in Internetseiten zugegriffen hat.
Er hielt ausdrücklich fest, dass auf dem Mobiltelefon keine Bilder strafbaren Inhalts gefunden wurden, die von dem Mobiltelefon besuchten Webseiten alle nur einmal aufgerufen wurden, es nicht nachweisbar ist, dass Jäger oder sonst jemand absichtlich auf solche Webseiten zugegriffen hätten, und dass es sich bei diesen Webseiten um dynamische Webseiten mit ständig sich änderndem Inhalt handelt.
Das Gutachten des Sachverständigen spielte dabei eine wichtige Rolle. Dennoch wurde der Fachmann nicht geladen, wie die Verteidigung beantragt hatte. Dessen Auftritt wurde möglicherweise verhindert, um einige Erkenntnisse bezüglich von IT-Attacken vonseiten staatlicher Stellen zu vertuschen.
Als Zuschauer waren etwa zehn Personen anwesend, von denen fünf antikirchliche Medienaktivisten waren, unter anderem kath.ch, ORF, SRG. Alle drei sind steuer- oder kirchensteuerfinanziert.
Nach Angaben von Jägers Anwalt wäre es für die Liechtensteiner Regierung wichtig gewesen, seinen Mandaten in irgendeiner Form verurteilt zu sehen, weil in dem Fall bis zum Staatsgerichtshof schwere Fehler begangen wurde, welche Zweifel an der Rechtstaatlichkeit im Fürstentums aufwerfen.
Spendenmöglichkeiten und weitere Informationen zu dem Fall finden sich auf
pfarrer-jaeger.de.
Bild: Cal Injury Lawyer, Flickr, Public Domain
Der heute erfolgte Freispruch wird, sofern die Staatsanwaltschaft nicht bis in vier Tagen ein Rechtsmittel anmeldet, rechtsverbindlich.
Der Richter begründete den Freispruch vor allem damit, dass von der Staatsanwaltschaft nicht einmal ansatzweise nachgewiesen werden konnte, wer wann wo mit dem Mobiltelefon des Pfarrers auf welche Inhalte in Internetseiten zugegriffen hat.
Er hielt ausdrücklich fest, dass auf dem Mobiltelefon keine Bilder strafbaren Inhalts gefunden wurden, die von dem Mobiltelefon besuchten Webseiten alle nur einmal aufgerufen wurden, es nicht nachweisbar ist, dass Jäger oder sonst jemand absichtlich auf solche Webseiten zugegriffen hätten, und dass es sich bei diesen Webseiten um dynamische Webseiten mit ständig sich änderndem Inhalt handelt.
Das Gutachten des Sachverständigen spielte dabei eine wichtige Rolle. Dennoch wurde der Fachmann nicht geladen, wie die Verteidigung beantragt hatte. Dessen Auftritt wurde möglicherweise verhindert, um einige Erkenntnisse bezüglich von IT-Attacken vonseiten staatlicher Stellen zu vertuschen.
Als Zuschauer waren etwa zehn Personen anwesend, von denen fünf antikirchliche Medienaktivisten waren, unter anderem kath.ch, ORF, SRG. Alle drei sind steuer- oder kirchensteuerfinanziert.
Nach Angaben von Jägers Anwalt wäre es für die Liechtensteiner Regierung wichtig gewesen, seinen Mandaten in irgendeiner Form verurteilt zu sehen, weil in dem Fall bis zum Staatsgerichtshof schwere Fehler begangen wurde, welche Zweifel an der Rechtstaatlichkeit im Fürstentums aufwerfen.
Spendenmöglichkeiten und weitere Informationen zu dem Fall finden sich auf
pfarrer-jaeger.de.
Bild: Cal Injury Lawyer, Flickr, Public Domain