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Viel Glück: Franziskus will Altritus-Priesterweihen rigoros verbieten

Franziskus' drohendes Dokument zur weiteren Bekämpfung der Römischen Liturgie enthält ein ausdrückliches "Verbot" der Spendung der Sakramente und Sakramentalien nach dem Pontificale Romanum, berichtet …More
Franziskus' drohendes Dokument zur weiteren Bekämpfung der Römischen Liturgie enthält ein ausdrückliches "Verbot" der Spendung der Sakramente und Sakramentalien nach dem Pontificale Romanum, berichtet Summorum-Pontificum.de (4. Februar) mit Bezug auf römische Quellen.
Das bedeutet: Taufe, Eheschließung, Firmung und Priesterweihe dürfen nur noch im Novus Ordo durchgeführt werden. Als Veröffentlichungsdatum gelte der 3. April, der Montag der Karwoche und Jahrestag der Konstitution Missale Romanum, mit der Paul VI. die gescheiterte Eucharistie erfunden hat.
Das Verbot der Priesterweihe gilt auch für die Altritus-Gemeinschaften, also auch der Petrusbruderschaft. Niedere Weihen wie die Subdiakonsweihe, die im Neuen Ritus abgeschafft sind, werden künftig "verboten".
Priester der Altritus-Gemeinschaften dürfen die Messe ohne besondere Genehmigung nur noch innerhalb ihrer „kanonisch errichteten“ Häuser zelebrieren.
Summorum-Pontificum.de nennt den Erlass eine „zweifellos ‚verfassungswidrige‘ …More
DrMartinBachmaier
Wer glaubt, dass Kardinal Bergoglio das Oberhaupt der katholischen Kirche ist und der Tradiition weiterhin treu bleiben will, kommt halt jetzt in Gewissenskonflikte. Also nicht mehr so blöd sein und sich von diesem Patschamama-Anbeter rumkommandieren lassen.
DrMartinBachmaier
@kyriake:
Exakt bevor ich Ihre Mail gelesen habe, hatte ich dieselben Gedanken, brachte das auch noch mit dem germanischen Gewohnheitsrecht in Verbindung, im Prinzip was Analoges. Ich finde diesen Bezug auf die Tradition oder die Urkirche irgendwie auch logisch. Man hatte der päpstlichen Universalgewalt wegen eine ganz spezielle Art der römischen Bischofswahl, die sich nun aber erledigt hat.
Dass …More
@kyriake:
Exakt bevor ich Ihre Mail gelesen habe, hatte ich dieselben Gedanken, brachte das auch noch mit dem germanischen Gewohnheitsrecht in Verbindung, im Prinzip was Analoges. Ich finde diesen Bezug auf die Tradition oder die Urkirche irgendwie auch logisch. Man hatte der päpstlichen Universalgewalt wegen eine ganz spezielle Art der römischen Bischofswahl, die sich nun aber erledigt hat.

Dass die Autorität der römischen Bischofswahl nach dessen Tod auf die Kardinäle zurückfällt und diese dann das Kirchenrecht ändern könnten, wie ich im vorigen Posting schrieb, dürfte kirchenrechtlich nirgends abgedeckt sein, dürfte lediglich eine Auslegung des Zerbrechens des Fischerrings sein.

Wenn also das von einem römischen Bischof geschaffene Sonderrecht der Bischofswahl sich selbst zerfleischt hat, existiert es halt nicht mehr, und man wird sich wieder nach der traditionellen, ganz natürlichen Gewohnheit richten.

Zur Natürlichkeit gehört aber auch, dass die Wahl von jemandem einberufen wird, der eine gewisse Autorität dazu hat. Insofern hat da @Oenipontanus schon Recht, wenn er die von H.H. Bugnolo organisierte nicht ernst nimmt. Auf der von mir verlinkten Seite über diese Wahl vermutet der kritische Schreiber, dass da vielleicht etwa fünf Wähler teilgenommen haben. Da hat er wohl etwas untertrieben, aber eine Mehrheit des römischen Klerus war da sicher nicht anwesend.

Wenn ein Papst stirbt, sind ja nicht alle Autoritäten gestorben, und man erwartet natürlich, dass zu sowas eine hohe Person der römischen Kurie einlädt, etwa der Kardinalstaatssekretär oder der Großinquisitor. Da diese aber an das Papsttum Kardinal Bergoglios glauben, werden sie es nicht tun.

Wir werden also bis zum Tod des besagten Kardinals eine Sedisvakanz haben. Nichts Besonderes, hatten doch schon mal eine drei Jahre lange.