Kardinal Woelki erlaubt Mundkommunion in der Alten Messe - Von Pfarrer Paul Spätling
Offener Brief von Pfarrer Paul Spätling an Exzellenz Felix Genn, Bischof von Münster.
Zunächst Dank dafür, daß Sie sich auf Anfrage zwar nicht selbst, jedoch durch einen Mitarbeiter zum Verbot der Mundkommunion geäußert haben.
Sie lassen erklären, dass dieses Verbot von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen worden sei und nur von allen Bischöfen gemeinsam wieder aufgehoben werden könne. Wann wird das sein? Vielen brennt diese Frage auf den Nägeln.
Wenn die Mundkommunion selbst zur Zeit der Pest für Heilige wie Bischof Karl Borromäus kein Problem war - wieso dann heute?
Festzustellen bleibt: Der Staat und keine Gesundheitsbehörde der Welt haben das Recht, sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche einzumischen, nicht in Spanien und auch nicht in Deutschland. Dies haben die Bischöfe öffentlich klarzustellen, wie es der Kardinal von Valencia getan hat. Leider geschieht es bei uns bis heute nicht.
Noch viel mehr ist klarzustellen: Der Empfang des Leibes und Blutes Christi auf die Zunge ist göttliches Recht! Ein ius divinum. Die Bischöfe und selbst der Papst können nicht darüber verfügen. Deshalb werde ich weiterhin ausschließlich die Mundkommunion spenden.
Schauen wir dabei auf die Ostkirchen bis hin zu den Kopten und Chaldäern: Der Bischof als Nachfolger der Apostel ist auch dort allein Gott verpflichtet. Er unterliegt eben keinen Weisungen einer deutschen Bischofskonferenz. Für sein Tun ist jeder Bischof alleinverantwortlich vor Gott. Darnach wird er gerichtet. Vaticanum II hin oder Vaticanum II her.
Von diesem Recht als Bischof in Verantwortung vor Gott hat nun Kardinal Woelki Gebrauch gemacht. Leider nicht öffentlich und ohne es für die ganze Erzdiözese bekanntzumachen. Die Gläubigen aber haben ein Recht darauf.
Auf Bitten von Gläubigen, welche die Tridentinische Messe besuchen, hat er die Erlaubnis für die Mundkommunion erteilt. Das weiß ich positiv. Ob nur mündlich oder auch für die ganze Erzdiözese entzieht sich meiner Kenntnis.
Bei uns, in St. Aegidii in Münster hingegen, ist sie verboten. Viele Gläubige leiden darunter.
Ist es denn so schwer, dem Willen Gottes zu genügen? Mögen doch die einzelnen Bischöfe sich innerlich vor Gott hinstellen und dann entscheiden.
Zunächst Dank dafür, daß Sie sich auf Anfrage zwar nicht selbst, jedoch durch einen Mitarbeiter zum Verbot der Mundkommunion geäußert haben.
Sie lassen erklären, dass dieses Verbot von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen worden sei und nur von allen Bischöfen gemeinsam wieder aufgehoben werden könne. Wann wird das sein? Vielen brennt diese Frage auf den Nägeln.
Wenn die Mundkommunion selbst zur Zeit der Pest für Heilige wie Bischof Karl Borromäus kein Problem war - wieso dann heute?
Festzustellen bleibt: Der Staat und keine Gesundheitsbehörde der Welt haben das Recht, sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche einzumischen, nicht in Spanien und auch nicht in Deutschland. Dies haben die Bischöfe öffentlich klarzustellen, wie es der Kardinal von Valencia getan hat. Leider geschieht es bei uns bis heute nicht.
Noch viel mehr ist klarzustellen: Der Empfang des Leibes und Blutes Christi auf die Zunge ist göttliches Recht! Ein ius divinum. Die Bischöfe und selbst der Papst können nicht darüber verfügen. Deshalb werde ich weiterhin ausschließlich die Mundkommunion spenden.
Schauen wir dabei auf die Ostkirchen bis hin zu den Kopten und Chaldäern: Der Bischof als Nachfolger der Apostel ist auch dort allein Gott verpflichtet. Er unterliegt eben keinen Weisungen einer deutschen Bischofskonferenz. Für sein Tun ist jeder Bischof alleinverantwortlich vor Gott. Darnach wird er gerichtet. Vaticanum II hin oder Vaticanum II her.
Von diesem Recht als Bischof in Verantwortung vor Gott hat nun Kardinal Woelki Gebrauch gemacht. Leider nicht öffentlich und ohne es für die ganze Erzdiözese bekanntzumachen. Die Gläubigen aber haben ein Recht darauf.
Auf Bitten von Gläubigen, welche die Tridentinische Messe besuchen, hat er die Erlaubnis für die Mundkommunion erteilt. Das weiß ich positiv. Ob nur mündlich oder auch für die ganze Erzdiözese entzieht sich meiner Kenntnis.
Bei uns, in St. Aegidii in Münster hingegen, ist sie verboten. Viele Gläubige leiden darunter.
Ist es denn so schwer, dem Willen Gottes zu genügen? Mögen doch die einzelnen Bischöfe sich innerlich vor Gott hinstellen und dann entscheiden.