Göttliche Wunder
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Wahlpflicht für Katholiken

Papst Pius XII. beklagte in einem Brief vom 14. Juli 1954 „die Interesselosigkeit am öffentlichen Leben, die sich unter anderm durch das so folgenschwere Fernbleiben bei den Wahlen äußert“[1]. Der Moraltheologe Anton Koch legt dar: „Wenn, wie heutzutage in fast allen Staaten, das Volk zu einer gewissen Teilnahme an der Regierungsgewalt durch die Wahlen berufen ist, so bedeutet im allgemeinen das Wahlrecht für jeden guten Staatsbürger auch eine Wahlpflicht, so daß er sündigt, wenn er ohne hinreichenden Grund diese Pflicht nicht ausübt. Eine schwere Sünde kann gegeben sein, wenn zu befürchten ist, daß der Wahlberechtigte durch seine Wahlenthaltung oder sein Beispiel, durch das auch andere zurückgehalten werden, die Ursache werde, daß staats- oder kirchenfeindliche Abgeordnete gewählt, schlechte Gesetze gegeben oder nicht abgeschafft oder zum Wohle des Volkes notwendige Gesetze nicht angenommen werden (S. Poenit. d. d. 1. Dec. 1866)“[2]. Heribert Jone hält in seinem moraltheologischen Standardwerk fest: „Wahlenthaltung ohne Grund scheint wenigstens eine läßliche Sünde zu sein, wenn der gute Kandidat einen schlechten Gegenkandidaten hat; eine schwere Sünde kann es sein, wenn man durch Wahlenthaltung Ursache ist, daß ein schlechter Kandidat gewählt wird. Einem schlechten Kandidaten darf man nur dann seine Stimme geben, wenn dies notwendig ist, um die Wahl eines schlimmeren Kandidaten zu verhindern; durch eine entsprechende Erklärung aber soll der Grund dieser Handlungsweise angegeben werden“[3]. Der Moraltheologe Bernhard Häring bemerkt im Jahr 1954: „Die Wahlpflicht besteht auch dann noch, wenn zwar keine Partei den christlichen Grundsätzen voll und ganz entspricht, aber doch die eine oder andere wesentlich besser oder weniger gefährlich ist“[4]. Und: „Wenn jedoch der Wähler nur die Möglichkeit zur Wahl von Parteien hat, von denen jede schwer unsittliche oder glaubenswidrige Programmpunkte vertritt, so muß er sich je nach Lage entweder der Stimme enthalten, falls er nicht fürchten muß, daß daraus noch größere Übel erwachsen, oder er muß seine Stimme der Partei geben, die der Sache des Glaubens und der guten Sitten noch am günstigsten, beziehungsweise am wenigsten feindlich eingestellt ist. In diesem Fall ist allein schon durch die Verhältnisse klar, daß die Wähler nicht schlechthin die unsittlichen Programmpunkte billigen oder unterstützen wollen, sondern nur das kleinere Übel wählen“[5].

[1] Brief an Charles Flory, den Vorsitzenden der 41. Sozialen Woche Frankreichs (Rennes): 14. Juli 1954. Osservatore Romano vom 21. Juli 1954. Original: französisch, in: Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens. Soziale Summe Pius XII., hgg. v. Arthur-Fridolin Utz/Joseph-Fulko Groner, zweite, unveränderte Auflage, Freiburg Schweiz 1962, Nr. 4296-4312, Nr. 4305.
[2] Anton Koch, Lehrbuch der Moraltheologie, dritte, vermehrte und verbesserte Auflage, Freiburg im Breisgau 1910, S. 679-680.
[3] Heribert Jone, Katholische Moraltheologie. Unter besonderer Berücksichtigung des Codex Iuris Canonici sowie des deutschen, österreichischen und schweizerischen Rechtes, sechste Auflage, Paderborn 1933, S. 165.
[4] Bernhard Häring, Das Gesetz Christi, Freiburg im Breisgau 1954, S. 982.
[5] Ebd., S. 927.
Herr Konrad
In Österreich ist jetzt die Coronatranzparenz Datenbank öffentlich zugänglich. Darum haben sie alle schön die Schnauze gehalten. Und gibt es leute die immer noch Wählen gehen. Die meisten Betriebe haben nach der Pandemie dicht gemacht.
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Oenipontanus
"Der Moraltheologe Anton Koch legt dar: „Wenn, wie heutzutage in fast allen Staaten, das Volk zu einer gewissen Teilnahme an der Regierungsgewalt durch die Wahlen berufen ist, so bedeutet im allgemeinen das Wahlrecht für jeden guten Staatsbürger auch eine Wahlpflicht, so daß er sündigt, wenn er ohne hinreichenden Grund diese Pflicht nicht ausübt. ...""
Das ist selbstverständlich ein hanebüchener …Mehr
"Der Moraltheologe Anton Koch legt dar: „Wenn, wie heutzutage in fast allen Staaten, das Volk zu einer gewissen Teilnahme an der Regierungsgewalt durch die Wahlen berufen ist, so bedeutet im allgemeinen das Wahlrecht für jeden guten Staatsbürger auch eine Wahlpflicht, so daß er sündigt, wenn er ohne hinreichenden Grund diese Pflicht nicht ausübt. ...""

Das ist selbstverständlich ein hanebüchener, pseudomoralischer Schwachsinn! Kein Katholik hat die Pflicht, irgendein staatliches System aktiv durch Wahlen etc. zu (unter-)stützen. Ich für meinen Teil werde jedenfalls mit reinem Gewissen auch in Zukunft nicht wählen gehen! 😇
Bethlehem 2014
DANKE!