Wahlpflicht für Katholiken

Papst Pius XII. beklagte in einem Brief vom 14. Juli 1954 „die Interesselosigkeit am öffentlichen Leben, die sich unter anderm durch das so folgenschwere Fernbleiben bei den Wahlen äußert“[1]. Der …Mehr
Papst Pius XII. beklagte in einem Brief vom 14. Juli 1954 „die Interesselosigkeit am öffentlichen Leben, die sich unter anderm durch das so folgenschwere Fernbleiben bei den Wahlen äußert“[1]. Der Moraltheologe Anton Koch legt dar: „Wenn, wie heutzutage in fast allen Staaten, das Volk zu einer gewissen Teilnahme an der Regierungsgewalt durch die Wahlen berufen ist, so bedeutet im allgemeinen das Wahlrecht für jeden guten Staatsbürger auch eine Wahlpflicht, so daß er sündigt, wenn er ohne hinreichenden Grund diese Pflicht nicht ausübt. Eine schwere Sünde kann gegeben sein, wenn zu befürchten ist, daß der Wahlberechtigte durch seine Wahlenthaltung oder sein Beispiel, durch das auch andere zurückgehalten werden, die Ursache werde, daß staats- oder kirchenfeindliche Abgeordnete gewählt, schlechte Gesetze gegeben oder nicht abgeschafft oder zum Wohle des Volkes notwendige Gesetze nicht angenommen werden (S. Poenit. d. d. 1. Dec. 1866)“[2]. Heribert Jone hält in seinem moraltheologischen …Mehr
Herr Konrad
In Österreich ist jetzt die Coronatranzparenz Datenbank öffentlich zugänglich. Darum haben sie alle schön die Schnauze gehalten. Und gibt es leute die immer noch Wählen gehen. Die meisten Betriebe haben nach der Pandemie dicht gemacht.
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Oenipontanus
"Der Moraltheologe Anton Koch legt dar: „Wenn, wie heutzutage in fast allen Staaten, das Volk zu einer gewissen Teilnahme an der Regierungsgewalt durch die Wahlen berufen ist, so bedeutet im allgemeinen das Wahlrecht für jeden guten Staatsbürger auch eine Wahlpflicht, so daß er sündigt, wenn er ohne hinreichenden Grund diese Pflicht nicht ausübt. ...""
Das ist selbstverständlich ein hanebüchener …Mehr
"Der Moraltheologe Anton Koch legt dar: „Wenn, wie heutzutage in fast allen Staaten, das Volk zu einer gewissen Teilnahme an der Regierungsgewalt durch die Wahlen berufen ist, so bedeutet im allgemeinen das Wahlrecht für jeden guten Staatsbürger auch eine Wahlpflicht, so daß er sündigt, wenn er ohne hinreichenden Grund diese Pflicht nicht ausübt. ...""

Das ist selbstverständlich ein hanebüchener, pseudomoralischer Schwachsinn! Kein Katholik hat die Pflicht, irgendein staatliches System aktiv durch Wahlen etc. zu (unter-)stützen. Ich für meinen Teil werde jedenfalls mit reinem Gewissen auch in Zukunft nicht wählen gehen! 😇
Bethlehem 2014
DANKE!