Massoulié
32,3 Tsd.

Weihbischof Schneider: "Das Verbot der Mundkommunion ist unbegründet im Vergleich zu den großen …

Weihbischof Schneider: Zum Ritus der Kommunionempfanges in Zeiten einer Pandemie Niemand kann uns zwingen, den Leib Christi in einer Weise zu empfangen, die das Risiko des Verlustes von Fragmenten und …Mehr
Weihbischof Schneider:
Zum Ritus der Kommunionempfanges in Zeiten einer Pandemie

Niemand kann uns zwingen, den Leib Christi in einer Weise zu empfangen, die das Risiko des Verlustes von Fragmenten und der Abnahme der Ehrfurcht birgt, so wie es beim Empfang der Kommunion auf der Hand der Fall ist. […]
In diesen Fällen ist es besser, die geistliche Kommunion zu üben, die die Seele mit besonderen Gnaden erfüllt. In Zeiten der Verfolgung konnten viele Katholiken über lange Zeiträume hinweg die heilige Kommunion nicht auf sakramentale Weise empfangen, aber sie übten die geistliche Kommunion mit viel geistlichem Nutzen.
Die Kommunion in der Hand ist nicht hygienischer als die Mundkommunion. Sie kann in der Tat gefährlich sein und zu einer Ansteckung führen. Aus hygienischer Sicht trägt die Hand eine große Menge an Bakterien weiter. Viele Krankheitserreger werden durch die Hände übertragen. Ob durch das Schütteln der Hände anderer Menschen oder durch häufiges Berühren von Gegenständen, wie …Mehr
frajo
Die vielen unnötigen außerordentlichen (nicht geweihten) Kommunionspender vervielfältigen die Gefahren einer Ansteckung. Diese gehörten als erstes in Pension geschickt!
Caruso
Was genau bedeutet ,,verlangen besondere Vorsicht''. M.E. gibt es bei richtiger Ausführung weder bei Hand- noch bei Mundkommunion einen Kontakt der Spenderhand mit Haut oder Zunge des Empfängers.
Klar muss man aufpassen, auf beiden Seiten. Es wäre höchstens Sache des Priesters, im Falle des Falles eine Zwischwaschung vorzunehmen. Das könnten bereistehende Ministranten unterstützen.
Klaus Elmar Müller
Die DBK empfiehlt die Handkommunion, rät bei Mundkommunion zur vorsichtigen Spendung und warnt vor übertriebener Ängstlichkeit. Kein Pfarrer kann sich auf die Deutsche Bischofskonferenz berufen, wenn er die Mundkommunion verweigert. Hier der offizielle Text der
Deutschen Bischofskonferenz:
Hinweise zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Virus COVID-19 (Coronavirus)in Gottesdiensten und Kirchenräumen …Mehr
Die DBK empfiehlt die Handkommunion, rät bei Mundkommunion zur vorsichtigen Spendung und warnt vor übertriebener Ängstlichkeit. Kein Pfarrer kann sich auf die Deutsche Bischofskonferenz berufen, wenn er die Mundkommunion verweigert. Hier der offizielle Text der

Deutschen Bischofskonferenz:

Hinweise zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Virus COVID-19 (Coronavirus)in Gottesdiensten und Kirchenräumen

Die Zahl der in Deutschland an dem neuen Virus Erkrankten hat zugenommen. Jeder Einzelne und die im öffentlichen Bereich Verantwortlichen sind aufgefordert, um der Ansteckung entgegenzuwirken. Dies gilt auch für den Bereich der Kirche. Die Grundregel zur Minderung der Erkrankungsgefahr lautet: Wer Symptome einer Erkrankung aufweist oder bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten. Daraus folgt: Bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll keinen liturgischen Dienstausüben. Dies gilt besonders für die Leiter von Wort-Gottes-Feiern, die Messdiener und Kommunionhelfer. Priester sollen nicht der Gemeindemesse vorstehen. Zusätzlich empfehlen sich folgende Maßnahmen:

–Bei Konzelebration soll in besonderer Weise darauf geachtet werden, dass man kein Ansteckungsrisiko eingeht.

– Priester und Kommunionhelfer sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen. Die Benutzung eines Desinfektionsmittels ist empfehlenswert.

– Für den Empfang der Heiligen Eucharistie empfiehlt sich gegenwärtig die Handkommunion. Wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos verlangen Kelchkommunion und Mundkommunion besondere Vorsicht.

Dasselbe gilt für den Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmung) beim Friedenszeichen nach dem Friedensgruß des Priesters.

Ratsam ist vorübergehend auch eine Zurückhaltung bei der Nutzung des Weihwasserbeckens in den Kirchen.

Im kirchlichen Bereich soll im Hinblick auf das neue Virus verantwortlich gehandelt, aber eine überzogene Ängstlichkeit vermieden werden. Alle Beteiligten stehen in der Pflicht, im Rahmen des jeweils Möglichen und Nötigen mitzuhelfen, die Gefahr einer Ansteckung zu verkleinern.

Bonn, den 26. Februar 2020

(Hervorhebungen von mir)