In Bezug auf "Amoris laetitia" ist schon lange Zeit zu handeln, und zwar in dem Sinne, den W. Schüler in seinem Buch "Die Doppelsynode von Papst Franziskus - Relativiert Rom die Ehemoral der Kirche" (
www.familiensynoden.de) mit den Worten zum Ausdruck bringt:
"Wir appellieren an alle glaubenstreuen Bischöfe und Priester, in Rom Protest einzulegen gegen das achte Kapitel von
Amoris laetitia und dabei unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass sie dieses Kapitel nicht anerkennen." Zur Begründung liest man:
"Hier wird in Bezug auf das Bußsakrament und den Empfang des Leibes Christi bei geschiedenen Wiederverheirateten alles dominiert von dem in diesem Kapitel vollzogenen Bruch mit der Ehemoral der Kirche.
Darüber hinaus bleibt dieser Bruch des Papstes mit der auf das Evangelium gestützten Lehre der Kirche nicht auf die Ehemoral beschränkt, denn indem die schwere Sünde in diesem Bereich in gewissen Fällen, nach den Ausführungen von Franziskus, kein Hinderungsgrund mehr für den Empfang des Bußsakraments und den Empfang des Leibes Christi ist, wird zugleich das Prinzip der Kirche durchbrochen, dass die schwere Sünde von dem Empfang dieser Sakramente ausschließt.
Damit wird die Tür dafür geöffnet, dass künftig auch in anderen Fällen der schweren Sünde dieses Verbot der Kirche als allgemeingültig abgeschafft wird. Insbesondere ist zu befürchten, dass dies bald bei homosexuellen Verbindungen der Fall sein wird.
Das achte Kapitel von
Amoris laetitia ist eine Katastrophe für die Kirche, deren Auswirkungen in Zukunft immer deutlicher zu erkennen sein werden. Dieses nachsynodale Schreiben stellt durch das achte Kapitel eine neue Stufe im Zerfallsprozess des Erscheinungsbildes der Kirche dar. Die Konzilspäpste und ihre Nachfolger bis hin zu Benedikt XVI., rückten zwar mit dem Konzil in mehr als einer Hinsicht von Inhalten der katholischen Lehre ab, aber sie hielten an der Morallehre der Kirche fest. Im Gegensatz dazu unterminiert Franziskus mit diesem nachsynodalen Dokument die Ehemoral der Kirche und fügt darüber hinaus ihrer gesamten Morallehre schweren Schaden
Die schlimmsten Abschnitte von
Amoris laetitia sind die mit den Nummern 300 und 305, die besonders deutlich den revolutionären Charakter dieses Dokuments zeigen.
Dieser revolutionäre Charakter besteht in erster Linie darin, dass die Ehre und das Recht Gottes durch den Bruch mit der Lehre der Kirche, den dieses Kapitel beinhaltet, verletzt werden. Denn die Priester sind doch verpflichtet, die Sakramente des Herrn treu zu verwalten. Diese Verpflichtung schließt ein, dass sie einem Gläubigen im Zustand der Todsünde, wenn er ihn nicht verlassen will, weder die Lossprechung im Beichtstuhl noch die Kommunion erteilen dürfen.
Dieses Gottesrecht wird durch Franziskus verletzt, weil er dem Gesetz, das es verbietet, in einem solchen Fall die genannten Sakramente zu spenden, seine Allgemeingültigkeit entzieht, indem er die Priester ermächtigt, in gewissen Fällen, die er nicht konkretisiert, dem Gesetz zuwider zu handeln.
Zugleich drängt er geradezu die Priester, ihrer Verpflichtung zu treuer Verwaltung der Sakramente untreu zu werden.
Diese von uns begründeten Feststellungen zeigen:
Amoris laetitia ist tatsächlich ein revolutionäres Dokument!