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Schmutzige Geheimnisse: Gericht verheimlich "Beweise" gegen Märtyrer-Kardinal Pell

Das Berufungsgericht von Viktoria, Australien, hat sich geweigert, der Tageszeitung The Australian eine Abschrift des Kreuzverhörs zu Verfügung zu stellen, in dem sich der [lügnerische] Ankläger von Märtyrer-Kardinal George Pell äußert.

Nach Angaben der Zeitung (28. Juni) erklärte das Gericht, dass die in einem Verfahren eingereichten Dokumente nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung stünden, „außer auf Anordnung des Gerichts“.

Das „Opfer“ dessen Identität geheimgehalten wird, wurde in einer geheimen Gerichtssitzung vom Rechtsanwalt des Kardinals ins Kreuzverhör genommen. Seine geheim gehaltenen Aussagen waren entscheidend für Pells Verurteilung in einem zweiten Geschworenen-Prozess, obwohl die Aussagen des Anklägers nicht mit den Örtlichkeiten in Übereinstimmung gebracht werden konnten.

Kardinal Pell befindet sich seit Monaten in einem Gefängnis in Melbourne in Einzelhaft. Er ist täglich für 23 Stunden Tag in einer Zelle eingesperrt. Das gilt in Staaten der zivilisierten Welt als Form der Folter.

Bild: George Pell, #newsIbfxmyqvyo
Marienfloss
Satansdiener fungieren im geheimen als Richter über unschuldige Hirten. Nur der Teufel scheut das Licht und die offene Wahrheit.
Tradition und Kontinuität
@Tradition und Glauben
Ihre antikirchliche Hetze, gepaart mit einer soliden Dosis Arroganz wird langsam unerträglich.
Sie meinen alles besser zu wissen und die anderen sind nur "zu jung, zu dumm oder zu naiv".
So manövrieren Sie sich hoffnungslos ins Abseits.
April Snow
Jenseits der Schuldfrage ist der Prozessverlauf ein juristisches Trauerspiel und für einen Rechtsstaat inakzeptabel, denn die Beweislage ist äußerst dürftig, es steht (anonyme) Aussage gegen Aussage, keine Beweise, deshalb muss der Grundsatz gelten: In dubio pro reo. Eine Haftstrafe ist bei dieser Beweislage ebenfalls vollkommen überzogen. Ein Freispruch muss kommen, wenn Australien seinen Ruf …Mehr
Jenseits der Schuldfrage ist der Prozessverlauf ein juristisches Trauerspiel und für einen Rechtsstaat inakzeptabel, denn die Beweislage ist äußerst dürftig, es steht (anonyme) Aussage gegen Aussage, keine Beweise, deshalb muss der Grundsatz gelten: In dubio pro reo. Eine Haftstrafe ist bei dieser Beweislage ebenfalls vollkommen überzogen. Ein Freispruch muss kommen, wenn Australien seinen Ruf nicht vollkommen ruinieren will.
Joannes Baptista
Ja, in dubio pro reo - das sollte selbst in Australien gelten. Doch sollte ist ein Imperativ. Die Realität sieht leider anders aus.
Klaus Elmar Müller
Die vermeintlichen Opfer sprachen von rotem Wein, den sie vor dem angeblichen Missbrauch in der Sakristei gefunden hätten. Die röm.-kath. Kirche verwendet aber weißen als Messwein.