Anti-Katholische Null: Franziskus ernennt Madrider Erzbischof
Wie vorausgesagt, hat Franziskus den Madrider Weihbischof José Cobo, 57, zum Nachfolger des Madrider Kardinals Osoro, 78, ernannt. InfoVaticana.com erklärt, dass Franziskus entschlossen sei, “das …Mehr
Wie vorausgesagt, hat Franziskus den Madrider Weihbischof José Cobo, 57, zum Nachfolger des Madrider Kardinals Osoro, 78, ernannt. InfoVaticana.com erklärt, dass Franziskus entschlossen sei, “das intellektuelle Profil dieser großen Erzdiözese zu zerschlagen, wie er es kürzlich mit Buenos Aires getan hat". Cobo hat noch nie etwas von intellektueller Bedeutung hervorgebracht. Letzte Woche inszenierte die Erzdiözese Madrid eine Homosex-Veranstaltung, die eine große Gegenreaktion des Klerus und der Gläubigen hervorrief, weil "Spanien nicht Deutschland ist" (InfoVaticana.com).
Bild: Vatican Media, #newsGpbgmflyck
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Welche Schmach für den deutschen Katholizismus, der heute vor allem in puncto Moral noch den ursprünglichen aus Deutschland hervorgegangenen Protestantismus an Abirrungen überbietet und bei den ausländischen treugebliebenen Katholiken Abscheu hervorruft!
Aber das "Laissez-faire" von Franziskus ist noch schlimmer!
Aber das "Laissez-faire" von Franziskus ist noch schlimmer!
Ursula Sankt teilt das
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José Cobo Cano wird neuer Erzbischof von Madrid Der bisherige Weihbischof des Bistums wird am 8. Juli als Erzbischof eingeführt. Der scheidende Erzbischof Osoro bleibt bis dahin Apostolischer Administrator.
Ein Priester
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Zwei Freimaurer unter sich, nur das jener weisse kein Papst ist
Erzherzog Eugen
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meint ein "Priester"
Ein Priester
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Und was soll daran falsch sein, wenn wahr, wahr ist ?
@Ein Priester
richtig es handelt sich um einen Hochgradfreimaurer und einen Freimaurerlehrling und keiner von den Beiden ist kirchenrechtlich in der Lage ein Amt als Kleriker auszuüben. Beide Herren sind bereits durch ihr Handeln in der Tatstrrafe aus der Kirche ausgeschlossen.
richtig es handelt sich um einen Hochgradfreimaurer und einen Freimaurerlehrling und keiner von den Beiden ist kirchenrechtlich in der Lage ein Amt als Kleriker auszuüben. Beide Herren sind bereits durch ihr Handeln in der Tatstrrafe aus der Kirche ausgeschlossen.