Klarissin wegen Schleier abgewiesen - Alternative gefunden
Sie hatte einen Antrag auf Unterbringung in einem Heim gestellt, das sich im Besitz der staatlichen Agentur CCAS befindet. Jeder Bewohner besitzt eine eigene Wohnfläche. Die Mahlzeiten werden in einem Gemeinschaftsraum eingenommen.
Der CCAS teilte der Nonne jedoch schriftlich mit, dass das Ablegen ihres Ordensgewandes und Schleiers eine Bedingung sei, um einen Platz im Heim zu erhalten:
"Mit Respekt für die Laizität kann kein auffälliges Zeichen der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft akzeptiert werden, um die Zufriedenheit aller zu gewährleisten." Die Nonne lehnte ab.
Am Ende fand die Pfarrei eine private Unterkunft für sie. Alain Chrétien, der Bürgermeister von Vesoul, nannte die Ablehnung einen “Beurteilungsfehler".
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