Das Haushaltsgesetz vom 24.05.2019 veranschlagt 20000000000 € zur Bewältigung der Corona-Pandemie. …
nur für Bayern (?) 20.000.000.000 € zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Noch Fragen? gesetze-bayern.de/…ent/Document/BayHG2019_2020-2a Eine Corona-Pandemie in 2019 (?) vorgeplant (?) unter Markus …Mehr
gesetze-bayern.de/…ent/Document/BayHG2019_2020-2a
Eine Corona-Pandemie in 2019 (?) vorgeplant (?) unter Markus Söder als Ministerpräsident.
Art. 2a
Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie
(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden.
(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.
(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1…Mehr
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Soziale Medien
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Sonia Chrisye
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Wissen um den Ausbruch einer Corona-Pandemie schon im Mai 2019?
Die Nachtragshaushalte wurden eindeutig am 24.Mai bei der "Feststellung" des Haushaltes 2019/2020 geplant, schon im voraus, ja, weil man wusste, dass eine Pandemie bevorsteht.Mehr
Die Nachtragshaushalte wurden eindeutig am 24.Mai bei der "Feststellung" des Haushaltes 2019/2020 geplant, schon im voraus, ja, weil man wusste, dass eine Pandemie bevorsteht.
Sonia Chrisye
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Lieber Don Reto, ich bin fündig geworden. Heute stelle ich die Recherche ein. Es war mühsam. Nur kann ich mir nicht erklären, warum es so gemacht wurde. Liebe Grüße von Sonia
Don Reto Nay
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nujaas Nachschlag
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nujaas Nachschlag
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Don Reto Nay
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nujaas Nachschlag
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Don Reto Nay
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nujaas Nachschlag
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Das ist ja kein einzelnes Gesetz. Der Haushalt, der 2019 verabschiedet wurde, erhielt in April 2020 einen Nachtrag. Der Artikel hier auf gloria bezieht sich irrtümlich auf einen Teil dieses Nachtrags.
Nachtragshaushalte sind auch in normalen Zeiten gar nicht selten. Da hat man den Haushalt, wegen Schuldenbremse oder weil man sich als knallharter Sanierer profilieren will, auf Kante genäht und dann …Mehr
Nachtragshaushalte sind auch in normalen Zeiten gar nicht selten. Da hat man den Haushalt, wegen Schuldenbremse oder weil man sich als knallharter Sanierer profilieren will, auf Kante genäht und dann verabschiedet der Bund ein Gesetz, das die Länder Geld kostet oder es gibt eine teure Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst, schon braucht man einen Nachtragshaushalt, in NRW fast der Normalfall.
Sonia Chrisye
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@Don Reto Nay
@nujaas Nachschlag
Dann gibt es dennoch eine falsche Angabe:
nämlich, dass das Gesetz dieses Dokumentes gefasst, - und gültig ist ab 01.01.2020, in dem der Begriff Corona-Pandemie schon vorkommt. Das ist merkwürdig.
Das heißt, dass nach Ihrer Darstellung die Corons- Pandemie erst im April 2020 "nachträglich" eingefügt wurde und wir hier in diesem Dokument den Nachtragshaushalt vor …Mehr
@nujaas Nachschlag
Dann gibt es dennoch eine falsche Angabe:
nämlich, dass das Gesetz dieses Dokumentes gefasst, - und gültig ist ab 01.01.2020, in dem der Begriff Corona-Pandemie schon vorkommt. Das ist merkwürdig.
Das heißt, dass nach Ihrer Darstellung die Corons- Pandemie erst im April 2020 "nachträglich" eingefügt wurde und wir hier in diesem Dokument den Nachtragshaushalt vor uns haben?
Warum hat man denn in diesem Dokument den Nachtrag für die Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß mit dem April-Datum versehen?
So etwas nennt man m. E. verdeckte Finanzführung.
nujaas Nachschlag
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Der Haushalt gilt natürlich seit dem ersten Januar. Nachtragshaushalte braucht man immer, wenn während des Geltungszeitraums das bewilligte Geld nicht reicht. Verdeckt ist das nicht, denn dasselbe Parlament, das den Haushalt beschlossen hat, muss auch den Nachtragshaushalt im April bewilligt haben. Sie müssen meiner Darstellung nicht glauben, über dem Haushalt steht, wie verlinkt:
Gesetz über die …Mehr
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020
(Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)
Vom 24. Mai 2019
(GVBl. S. 266)
BayRS 630-2-22-F
Vollzitat nach RedR: Haushaltsgesetz 2019/2020 (HG 2019/2020) vom 24. Mai 2019 (GVBl. S. 266, BayRS 630-2-22-F), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 238) geändert worden ist
Don Reto Nay
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Sonia Chrisye
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@Don Reto Nay
@nujaas Nachschlag
Dies ist der Nachtrag (S.238)
verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-238/
Eine Kopie zu Artikel 2a
630-2-22-F Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 – 2. NHG 2020) vom 27. April 2020
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Das Haushaltsgesetz 2019…Mehr
@nujaas Nachschlag
Dies ist der Nachtrag (S.238)
verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-238/
Eine Kopie zu Artikel 2a
630-2-22-F Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 – 2. NHG 2020) vom 27. April 2020
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Das Haushaltsgesetz 2019/2020 (HG 2019/2020) vom 24. Mai 2019 (GVBl. S. 266, BayRS 630-2-22-F), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Art. 1 wird wie folgt geändert:
a) Für das Haushaltsjahr 2020 wird die Angabe „70 648 130 200“ durch die Angabe „80 648 130 200“ ersetzt.
b) Gleichzeitig wird der Haushaltsplan nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten 2. Nachtragshaushaltsplans geändert.
2. In Art. 2a Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „10 000 000 000 €“ durch die Angabe „20 000 000 000 €“ ersetzt.
3. In Art. 8 Abs. 22 wird die Angabe „500 000 000 €“ durch die Angabe „12 000 000 000 €“ ersetzt. § 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
München, den 27. April 2020 Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus S ö d e r
Der Begriff Corona-Pandemie wurde nicht als neuer Bestandteil eingefügt. Es wurde lediglich die Summe des Betrages erhöht.
Also muss der Begriff Corona-Pandemie des Haushaltsplanes vom 24.Mai 2019 schon Bestandteil des Dokuments gewesen sein.
nujaas Nachschlag
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Ich habe den Link in meinen letzten Beitrag kopiert und mittlerweile den Hinweis auf die Änderung gelb markiert. Da ist auch das Datum der Veränderung angegeben.
Sonia Chrisye
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Warum veröffentlichen Sie nicht hier den Link mit der Markierung, damit man nachvollziehen kann, was Sie meinen?
Aus Ihrem obigen Link in diesem Thread ist nichts erkennbar.
Der Fettdruck zu Artikel 2 a stammt von mir.
nujaas Nachschlag
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Sehen Sie bitte in meinem Beitrag über Don Retos nach.
Sonia Chrisye
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Das Sie sich damit nicht befassen, kann ich mir vorstellen. Recherchen machen Mühe, das ist ohne Frage so.
nujaas Nachschlag
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Mir ist völlig egal, wie die Bayern nach April noch an ihrem Haushalt rumdoktern.
Sonia Chrisye
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DAS STIMMT, WEIL JESUS ES GESAGT HAT.
Sonia Chrisye
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Was sagst Du dazu?
Joannes Baptista
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nujaas Nachschlag
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also kein geheimes Vorauswissen und kein finsterer Plan
Hier wird zu schnell geglaubt und unterstellt.