Papst: Kein Friedensstifter kann Abtreibung unterstützen
(gloria.tv/ vatican.va) Heute wurde die Boschaft von Papst Benedikt XVI. zum Weltfriedenstag am 1. Januar vorgestellt. Ein Auszug.
Wer den Frieden will, kann keine Angriffe und Verbrechen gegen das Leben dulden. Wer den Wert des menschlichen Lebens nicht ausreichend würdigt und folglich zum Beispiel die Liberalisierung der Abtreibung unterstützt, macht sich vielleicht nicht klar, daß auf diese Weise die Verfolgung eines illusorischen Friedens vorgeschlagen wird. Die Flucht vor der Verantwortung, die den Menschen entwürdigt, und noch mehr die Tötung eines wehrlosen, unschuldigen Wesens, können niemals Glück oder Frieden schaffen. Wie kann man denn meinen, den Frieden, die ganzheitliche Entwicklung der Völker oder selbst den Umweltschutz zu verwirklichen, ohne daß das Recht der Schwächsten auf Leben – angefangen bei den Ungeborenen – geschützt wird?
Jede dem Leben zugefügte Verletzung, besonders an dessen Beginn, verursacht unweigerlich irreparable Schäden für die Entwicklung, den Frieden und die Umwelt. Es ist auch nicht recht, auf raffinierte Weise Scheinrechte oder willkürliche Freiheiten zu kodifizieren, die auf einer beschränkten und relativistischen Sicht des Menschen sowie auf dem geschickten Gebrauch von doppeldeutigen, auf die Begünstigung eines angeblichen Rechts auf Abtreibung und Euthanasie abzielenden Begriffen beruhen, letztlich aber das Grundrecht auf Leben bedrohen.
Auch die natürliche Struktur der Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau muß anerkannt und gefördert werden gegenüber den Versuchen, sie rechtlich gleichzustellen mit radikal anderen Formen der Verbindung, die in Wirklichkeit die Ehe beschädigen und zu ihrer Destabilisierung beitragen, indem sie ihren besonderen Charakter und ihre unersetzliche gesellschaftliche Rolle verdunkeln. Diese Grundsätze sind keine Glaubenswahrheiten, noch sind sie nur eine Ableitung aus dem Recht auf Religionsfreiheit. Sie sind in die menschliche Natur selbst eingeschrieben, mit der Vernunft erkennbar und so der gesamten Menschheit gemeinsam.
Der Einsatz der Kirche zu ihrer Förderung hat also keinen konfessionellen Charakter, sondern ist an alle Menschen gerichtet, unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit. Solch ein Einsatz ist um so nötiger, je mehr diese Grundsätze geleugnet oder falsch verstanden werden, denn das stellt eine Beleidigung der Wahrheit des Menschen dar, eine schwere Verletzung der Gerechtigkeit und des Friedens.
Darum ist es auch ein wichtiger Beitrag zum Frieden, wenn die Rechtsordnungen und die Rechtsprechung die Möglichkeit anerkennen, vom Recht auf Einwand aus Gewissensgründen gegenüber Gesetzen und Regierungsmaßnahmen Gebrauch zu machen, die – wie Abtreibung und Euthanasie – die Menschenwürde gefährden. Zu den auch für das friedliche Leben der Völker fundamentalen Menschenrechten gehört das Recht der einzelnen und der Gemeinschaften auf Religionsfreiheit.
In diesem geschichtlichen Moment wird es immer wichtiger, daß dieses Recht nicht nur in negativer Deutung als Freiheit von – zum Beispiel von Verpflichtungen und Zwängen in bezug auf die Freiheit, die eigene Religion zu wählen – gefördert wird, sondern auch in positiver Deutung in ihren verschiedenen Ausdrucksformen als Freiheit zu: zum Beispiel die eigene Religion zu bezeugen, ihre Lehre zu verkünden und mitzuteilen; Aktivitäten auf dem Gebiet der Erziehung, der Wohltätigkeit und der Betreuung auszuüben, die es erlauben, die religiösen Vorschriften anzuwenden; als soziale Einrichtungen zu existieren und zu handeln, die entsprechend den ihnen eigenen lehrmäßigen Grundsätzen und institutionellen Zielen strukturiert sind. Leider nehmen auch in Ländern alter christlicher Tradition Zwischenfälle von religiöser Intoleranz zu, speziell gegen das Christentum und gegen die, welche einfach Identitätszeichen der eigenen Religion tragen.
Wer den Frieden will, kann keine Angriffe und Verbrechen gegen das Leben dulden. Wer den Wert des menschlichen Lebens nicht ausreichend würdigt und folglich zum Beispiel die Liberalisierung der Abtreibung unterstützt, macht sich vielleicht nicht klar, daß auf diese Weise die Verfolgung eines illusorischen Friedens vorgeschlagen wird. Die Flucht vor der Verantwortung, die den Menschen entwürdigt, und noch mehr die Tötung eines wehrlosen, unschuldigen Wesens, können niemals Glück oder Frieden schaffen. Wie kann man denn meinen, den Frieden, die ganzheitliche Entwicklung der Völker oder selbst den Umweltschutz zu verwirklichen, ohne daß das Recht der Schwächsten auf Leben – angefangen bei den Ungeborenen – geschützt wird?
Jede dem Leben zugefügte Verletzung, besonders an dessen Beginn, verursacht unweigerlich irreparable Schäden für die Entwicklung, den Frieden und die Umwelt. Es ist auch nicht recht, auf raffinierte Weise Scheinrechte oder willkürliche Freiheiten zu kodifizieren, die auf einer beschränkten und relativistischen Sicht des Menschen sowie auf dem geschickten Gebrauch von doppeldeutigen, auf die Begünstigung eines angeblichen Rechts auf Abtreibung und Euthanasie abzielenden Begriffen beruhen, letztlich aber das Grundrecht auf Leben bedrohen.
Auch die natürliche Struktur der Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau muß anerkannt und gefördert werden gegenüber den Versuchen, sie rechtlich gleichzustellen mit radikal anderen Formen der Verbindung, die in Wirklichkeit die Ehe beschädigen und zu ihrer Destabilisierung beitragen, indem sie ihren besonderen Charakter und ihre unersetzliche gesellschaftliche Rolle verdunkeln. Diese Grundsätze sind keine Glaubenswahrheiten, noch sind sie nur eine Ableitung aus dem Recht auf Religionsfreiheit. Sie sind in die menschliche Natur selbst eingeschrieben, mit der Vernunft erkennbar und so der gesamten Menschheit gemeinsam.
Der Einsatz der Kirche zu ihrer Förderung hat also keinen konfessionellen Charakter, sondern ist an alle Menschen gerichtet, unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit. Solch ein Einsatz ist um so nötiger, je mehr diese Grundsätze geleugnet oder falsch verstanden werden, denn das stellt eine Beleidigung der Wahrheit des Menschen dar, eine schwere Verletzung der Gerechtigkeit und des Friedens.
Darum ist es auch ein wichtiger Beitrag zum Frieden, wenn die Rechtsordnungen und die Rechtsprechung die Möglichkeit anerkennen, vom Recht auf Einwand aus Gewissensgründen gegenüber Gesetzen und Regierungsmaßnahmen Gebrauch zu machen, die – wie Abtreibung und Euthanasie – die Menschenwürde gefährden. Zu den auch für das friedliche Leben der Völker fundamentalen Menschenrechten gehört das Recht der einzelnen und der Gemeinschaften auf Religionsfreiheit.
In diesem geschichtlichen Moment wird es immer wichtiger, daß dieses Recht nicht nur in negativer Deutung als Freiheit von – zum Beispiel von Verpflichtungen und Zwängen in bezug auf die Freiheit, die eigene Religion zu wählen – gefördert wird, sondern auch in positiver Deutung in ihren verschiedenen Ausdrucksformen als Freiheit zu: zum Beispiel die eigene Religion zu bezeugen, ihre Lehre zu verkünden und mitzuteilen; Aktivitäten auf dem Gebiet der Erziehung, der Wohltätigkeit und der Betreuung auszuüben, die es erlauben, die religiösen Vorschriften anzuwenden; als soziale Einrichtungen zu existieren und zu handeln, die entsprechend den ihnen eigenen lehrmäßigen Grundsätzen und institutionellen Zielen strukturiert sind. Leider nehmen auch in Ländern alter christlicher Tradition Zwischenfälle von religiöser Intoleranz zu, speziell gegen das Christentum und gegen die, welche einfach Identitätszeichen der eigenen Religion tragen.