Frankreich: Kardinal Ouellet verurteilt
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Nach Angaben von LeSalonBeige.fr erkannten die Richter an, dass die Angeklagten Fehler gegenüber Schwester Marie begangen hatten, die nach 34 Jahren geweihten Lebens aus ihrer Gemeinschaft, den Dominikanerinnen von Pontcalec, entlassen wurde.
Die Entlassung erfolgte am 21. Oktober 2020, ohne dass Schwester Marie die Möglichkeit hatte, sich zu verteidigen. Sie wurde einfach auf die Straße gesetzt.
Im Fall der Dominikanerinnen stellte das Gericht fest, dass
- das Verfahren zur Entlassung aus der Gemeinschaft nicht eingehalten wurde
- dass keine Gründe für die Entlassung angegeben wurden
- es keine vorherige Warnung gab
- die Pflicht, Sr. Marie nach ihrer Entlassung zu helfen, nicht eingehalten wurde.
In Bezug auf Dom Nault stellte das Gericht fest, dass er die Ausübung der grundlegenden Verteidigungsrechte beeinträchtigt hatte, indem er Schwester Marie über den genauen Sachverhalt, der ihr vorgeworfen wurde, im Unklaren ließ.
Im Fall von Kardinal Ouellet stellte der Gerichtshof fest:
- dass er einen Rechtsmissbrauch begangen hatte und es ihm an Unparteilichkeit mangelte
- dass er keinen Beweis für ein besonderes Mandat von Franziskus erbracht hat
- dass er nicht die Befugnis hatte, in Bezug auf eine religiöse Gemeinschaft zu handeln.
- dass er seine Befangenheit nicht begründete, weil er "eng mit einer der Schwestern des Dominikanischen Instituts vom Heiligen Geist, Schwester Marie de l'Assomption [Emilie d'Arvieux], befreundet war, deren Positionen notorisch im Gegensatz zu denen von Schwester Marie standen".
Das Gericht war nicht der Ansicht, dass die sehr allgemeinen Gründe, die in dem von Kardinal Ouellet verfassten Entlassungsdekret für Schwester Marie angeführt wurden, auf ernsthaften und präzisen Fakten beruhten.
Der Schaden, den die Schwester erlitten hat, wurde als materiell und moralisch anerkannt, mit einem Angriff auf ihre Ehre und ihr Privatleben.
Nach den Worten des Gerichts wurde sie "ohne das geringste Vergehen begangen zu haben" aus nicht genannten Gründen entlassen und rücksichtslos aus dem Ordensleben ausgeschlossen".
Das Gericht ordnete daher an, dass die Dominikanerinnen Schwester Marie 33.622 € zahlen müssen, da sie die Pflicht hatten, ihr zu helfen.
Außerdem verurteilte es die Dominikanerinnen, die beiden Apostolischen Visitatoren und Kardinal Ouellet dazu, Schwester Marie insgesamt 182.400 € für den materiellen Schaden und 10.000 € für den immateriellen Schaden zu zahlen, zuzüglich 10.000 € für nicht reduzierbare Kosten.
Von diesen Beträgen wird Kardinal Ouellet einen größeren Anteil (60% und 55%) zahlen müssen.
In einer Pressemitteilung kündigten die Dominikanerinnen an, dass sie Berufung einlegen werden.
AI-Übersetzung
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