Eine „religiöse Unterordnung von Verstand und Wille“ ist nur dann möglich, wenn die vorgebrachte Lehre auch vernunftgemäß ist, d.h. auch gegen "Dubia" (Anfragen/Zweifel usw.) verteidigt werden und dargelegt werden kann!
Falls dies nicht möglich ist, liegt "Ungehorsam" nicht bei der Herde vor, sondern beim Hirten, der seine Pflicht nicht erfüllt, die Herde zu weiden!?
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Eine „religiöse Unterordnung von Verstand und Wille“ ist nur dann möglich, wenn die vorgebrachte Lehre auch vernunftgemäß ist, d.h. auch gegen "Dubia" (Anfragen/Zweifel usw.) verteidigt werden und dargelegt werden kann!
Falls dies nicht möglich ist, liegt "Ungehorsam" nicht bei der Herde vor, sondern beim Hirten, der seine Pflicht nicht erfüllt, die Herde zu weiden!?
Wenn ein Hirt sein Hirtenamt nicht im Sinn Christi wahrnimmt, steht die Herde dann praktisch ohne (irdischen) Hirten da.
„Ein Papst, der einer notorischen, öffentlich verbreiteten Häresie und damit dem Schisma anheimfallen würde, würde damit ipso facto aufhören, Glied und Haupt der Kirche zu sein. Dass es bei den Wechselfällen der Geschichte auch in Zukunft zu Pseudo- od. Putativ-Päpsten kommen kann, ist durchaus möglich" (Lexikon für Theologie und Kirche, Freiburg i.Br. 1957 - 1968, Neuauflage 1986, Stichwort „Schisma", Bd. 9, Sp. 405ff.).
„Die Amtsvollmacht des rechtmäßig gewählten Papstes (Denzinger 652 664) wird durch persönliche Sündhaftigkeit nicht aufgehoben (Denzinger 588 637ff. 646-650) (wohl aber durch öffentl. Häresie oder Schisma von seiner Seite, da er nur als Glied der Kirche ihr Haupt sein kann)" (a.a.O., Stichwort „Papst", Bd. 8, Sp. 45).
„Papst ist natürlich nur der, der rechtmäßig gewählt ist (wobei die Rechtmäßigkeit der Wahl mit genügender Deutlichkeit ein öffentliches Faktum in der Kirche sein muß), der die Wahl angenommen hat, also nicht durch offenkundige Häresie oder Schisma sich von ihr trennt, und der handlungs- und zurechnungsfähig ist. Eine Feststellung des Vorhandenseins oder Fehlens dieser Voraussetzungen (vorausgesetzt, dass ihr Fehlen eine reale Möglichkeit ist, worüber keine Einhelligkeit in der Theologie herrscht) kann durch die Kirche (Kardinäle, Konzil usw.) getroffen werden, ohne dass dadurch eine rechtliche Superiorität einer anderen Instanz über den Papst gegeben ist ...
Die alte theol. Durchdenkung dieser Möglichkeiten kann entsprechend den Zeitverhältnissen durchaus reale Bedeutung haben und hat heute wieder begonnen" (a.a.O., Bd. 8, Sp. 47f.).