Schock-Gesetz: Kuschelkurs mit Kinderschändern

Pädophile feiern Gesetzesänderung der Ampel: Kinderpornos kein Verbrechen mehr! Still und unbemerkt hat die Ampel-Regierung mit den Stimmen der Linkspartei vergangene Woche dafür gesorgt, dass der …Mehr
Pädophile feiern Gesetzesänderung der Ampel:
Kinderpornos kein Verbrechen mehr!

Still und unbemerkt hat die Ampel-Regierung mit den Stimmen der Linkspartei vergangene Woche dafür gesorgt, dass der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie in Deutschland nicht mehr länger ein Verbrechen ist. Ja, Sie haben richtig gelesen. Die zu verhängende Mindeststrafe wurde von einem Jahr Gefängnis auf nur mehr drei bis sechs Monate abgesenkt, das Verbrechen auf ein simples Vergehen herabgestuft!
Vor drei Jahren erst hatte die damalige Große Koalition das Strafmaß für sexuellen Kindesmissbrauch und für den Handel, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie mit einer Gesetzesnovelle deutlich verschärft. Die Täter sollten nicht mehr mit milden Strafen davonkommen können. Vorausgegangen waren der Missbrauchs-Horror in Münster und Lüdke und die Aufdeckung mehrerer Kinderporno-Ringe in Deutschland. Aber daran scheint die aktuelle Regierung wenig Erinnerung zu haben.
Als Grund für die neuerliche …Mehr
Felix Staratschek
Ich denke im Netz steht noch der alte Paragraph, darum geht es. Eine andere Frage ist es, wie der ausgelebt wird. Auch bei Coronamaßnahmenkritikern gab es viele unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen. Und während gerade heute das Grundgesetz gefeiert wurde, wurden vor vier Jahren Leute bestraft weil die ein Grundgesetz sichtbar vor sich her trugen. Man wurde von der Polizei verfolgt mit der Aussage …Mehr
Ich denke im Netz steht noch der alte Paragraph, darum geht es. Eine andere Frage ist es, wie der ausgelebt wird. Auch bei Coronamaßnahmenkritikern gab es viele unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen. Und während gerade heute das Grundgesetz gefeiert wurde, wurden vor vier Jahren Leute bestraft weil die ein Grundgesetz sichtbar vor sich her trugen. Man wurde von der Polizei verfolgt mit der Aussage, "Packen Sie das da weg, dass ist eine unzulässige Meinungsäußerung". Ich werde hier mal rot einfügen, wie man das Gesetz nachbessern kann, ohne die Schutzwirkung zu reduzieren. In dem Gesetz steht nicht, dass man auf jede Anzeige mit unverhältnismäßigen Mitteln reagieren muss. Ich denke bei bisher unbescholtenen Bürgern reicht der Besuch von Zivilbeamten, man kann auch mal in Gegenwart des Betroffenen den Computer vor Ort einsehen oder eine oberflächliche Schau durch die Räume machen. Vorher kann man sich Einblicke in die öffentlichen digitalen Netzwerke verschaffen, um nach Anhaltspunkten zu suchen. Nur wenn man dann auf Indizien stößt, wäre eine schwerwiegendere Maßnahme sinnvoll.

Aber wir leben halt in einem Deutschland, wo einem ab 2020 Polizisten zum schnelleren Essen und Trinken aufforderten, sonst werde das Verhalten als Verstoß gegen die Maskenregeln angesehen. Und einige Superhelden rannten mit sichtbarer Panik durch den ganzen Zug um einen Schaffner zu finden, der gegen einen Maskenverstoß vorgehen solle. Vorher hatte der Mann unseren Bereich verlassen, weil Jemand zwecks Brotzeit bei stundenlanger Bahnfahrt die Maske abgenommen hatte. Der Schaffner blieb jedoch ruhig und sagte, er kontrolliere vorrangig Fahrkarten und werde da auch noch hinkommen. Und das könnte eine Analogie zu so einem Gesetz sein, man muss es mit dem richtigen Maß umsetzen und das wird an keiner Stelle hier im Gesetz verboten.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte


(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1.

einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:

a)

sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b)

die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)

die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,

2.

es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen zum Zwecke der sexuellen Stimulation, die Besitzverschaffung und der Besitz zum Zwecke der Aufklärung fällt nicht unter diese Regel,
3.

einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4.

einen kinderpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.

Gibt der kinderpornographische Inhalt in den Fällen von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt der Inhalt in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.

(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Nicht bestraft wird dies, wenn die Besitzverschaffung und der Besitz im Rahmen einer Handlung erfolgt, die für Aufklärung sorgen soll und frei ist von pädosexuellen Intentionen und nach Abschluss dieses Prozesses die Löschung geplant ist.

(4) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1 strafbar.

(5) Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der rechtmäßigen Erfüllung von Folgendem dienen:

1.

staatlichen Aufgaben,
2.

Aufgaben, die sich aus Vereinbarungen mit einer zuständigen staatlichen Stelle ergeben, oder
3.

dienstlichen oder beruflichen Pflichten.

(6) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 und Satz 2 gilt nicht für dienstliche Handlungen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenn

1.

die Handlung sich auf einen kinderpornographischen Inhalt bezieht, der kein tatsächliches Geschehen wiedergibt und auch nicht unter Verwendung einer Bildaufnahme eines Kindes oder Jugendlichen hergestellt worden ist, und
2.

die Aufklärung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

(7) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3 oder Absatz 3 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.
nujaas Nachschlag
Daß es sich bei der Rücknahme eines verunglückten Gesetz nicht um einen Kuschelkurs gegen Kinderpornographen handelt, erkennt man :unter anderem daran: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder: BGH bewertet Tausch von Gewaltabbildungen in Foren als Bandenstraftat
Felix Staratschek
An einige Diskutanten:
Bitte Nacktbilder nicht mit Pornographie verwechseln.
Hierzu kann man mal Wikiblödia zitieren:
"Pornografie, auch Pornographie, ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualaktes, in der Regel mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen. Dabei werden die Geschlechtsorgane in ihrer Aktivität häufig bewusst betont. Der Konsum von Pornografie kann …Mehr
An einige Diskutanten:
Bitte Nacktbilder nicht mit Pornographie verwechseln.
Hierzu kann man mal Wikiblödia zitieren:

"Pornografie, auch Pornographie, ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualaktes, in der Regel mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen. Dabei werden die Geschlechtsorgane in ihrer Aktivität häufig bewusst betont. Der Konsum von Pornografie kann als Form des Voyeurismus (der „Schaulust“) betrachtet werden."

Wer das mit Kindern zeigt, herstellt oder verbreitet, sollte wissen dass dies Konsequenzen hat.

Ein FKK-Strand ist kein Porno-Gelände. Mein Uropa, erst bei bei der Heilsarmee, dann nach Umzug Lutherisch, hat schon ein FKK-Gelände nahe Wuppertal geschaffen. (Meine Opas waren beide katholisch.)
segnen
… Die gefallenen Engel, welche die Welt durchstreifen, machen überall Seelen ausfindig, um sie zu verführen.
Sie benutzen Gewalt, Hass und andere Versuchungen, um der weit verbreiteten Sünde, die überall so offensichtlich ist, Vorschub zu leisten.
Die Pornografie wird jetzt auf höchst raffinierte Weisen verbreitet, um zu verführen und zur Sünde zu ermutigen.

In dieser Zeit werden Gesetze erlassen …Mehr
… Die gefallenen Engel, welche die Welt durchstreifen, machen überall Seelen ausfindig, um sie zu verführen.

Sie benutzen Gewalt, Hass und andere Versuchungen, um der weit verbreiteten Sünde, die überall so offensichtlich ist, Vorschub zu leisten.

Die Pornografie wird jetzt auf höchst raffinierte Weisen verbreitet, um zu verführen und zur Sünde zu ermutigen.


In dieser Zeit werden Gesetze erlassen, um sicherzustellen, dass die Sünde überall akzeptiert wird.

Sogar Meine Kirche befürwortet Gesetze, die Gott verletzen.

Es wird so weitergehen, bis die Menschheit sich wie Tiere benehmen wird, ohne jegliches Empfinden für die Göttlichkeit.

Das Heidentum greift um sich — und es wird eine Faszination für das Okkulte gefördert, damit es durch die Welt der Unterhaltung bei jungen Seelen Anklang finden wird.


Wacht jetzt auf, bevor es zu spät ist, eure Seelen zu retten.

Die Eltern müssen sich gemeinsam erheben, in Übereinstimmung mit dem Wunsch Meines Herzens, die Jugend zu schützen, deren Seelen das Ziel Nummer Eins des Teufels sind.

Er weiß, wie kostbar junge Seelen für Mich sind, und er wird sie unbarmherzig aufsuchen.

Ich bitte euch, dieses Kreuzzug-Gebet (73) für junge Seelen, für junge Kinder zu beten.

„O Jesus, hilf mir, die Seelen von jungen Menschen überall auf der Welt zu retten.

Hilf ihnen durch Deine Gnade, die Wahrheit Deiner Existenz zu erkennen.

Bring sie zu Deinem Heiligsten Herzen und öffne ihre Augen für Deine Liebe und für Deine Barmherzigkeit.

Rette sie vor dem Feuer der Hölle — auch durch meine Gebete — und habe Erbarmen mit ihren Seelen. Amen.”


Euer Jesus

Quelle
524. Das Heidentum greift um sich — und es wird eine Faszination für das Okkulte gefördert.
Heribert Nuhn
Was ist da zu erwarten, wenn der pädophile GRÜNEN-Politiker Cohn-Bendit von der FDP den Theodor-Heuss-Preis bekommt?
viatorem
Eine sehr verkommene Gesellschaft ...schützt eure Kinder, denn es wird sie sonst niemand mehr schützen.
In keinem Bereich .
Die Folge wird sein, dass Kinder, die in einer solchen Gesellschaft heranwachsten, diese noch übertreffen werden...siehe z.Bp. Abtreibung und Jugendidole wie z.Bp Neubauer @Co.
Ungeborene sind dem Großteil der Gesellschaft nichts , oder nur wenig wert und Geborene werden zu …Mehr
Eine sehr verkommene Gesellschaft ...schützt eure Kinder, denn es wird sie sonst niemand mehr schützen.

In keinem Bereich .

Die Folge wird sein, dass Kinder, die in einer solchen Gesellschaft heranwachsten, diese noch übertreffen werden...siehe z.Bp. Abtreibung und Jugendidole wie z.Bp Neubauer @Co.

Ungeborene sind dem Großteil der Gesellschaft nichts , oder nur wenig wert und Geborene werden zu einer begehrten Ware im Bereich Pornographie deklariert und tote Kinder werden zu begehrten unfreiwilligen Organspendern etc.etc.

Habe ich da jetzt übertrieben ,wenn ich darin einen Teil der "Hölle auf Erden" sehe?
viatorem
Dann wird auch die " Nachschubbeschaffung" nicht mehr allzusehr behindert werden, denn der Bedarf an Kinderpornographie ist ja scheinbar unersättlich.
Wieder mal ist Moral und Menschenschutz einem Milliardengeschäft geopfert worden.
Reichtum ohne Ende ist auch hier garantiert.Mehr
Dann wird auch die " Nachschubbeschaffung" nicht mehr allzusehr behindert werden, denn der Bedarf an Kinderpornographie ist ja scheinbar unersättlich.

Wieder mal ist Moral und Menschenschutz einem Milliardengeschäft geopfert worden.

Reichtum ohne Ende ist auch hier garantiert.
nujaas Nachschlag
Das Gesetz neigt dazu, eine Pubertierende, die sich selbst fotographiert und das Bild ihrer besten Freundin schickt und einen blöden Jungen, der in die Umkleide fotographiert und Eltern, die sich um beides kümmern, zu kriminalisieren..
nujaas Nachschlag
Dieses Gesetz ist ziemlich neu und augenscheinlich schlecht gemacht. Bis jetzt werden damit nicht nur Kinder und Jugendlich sondern auch deren besorgte Eltern verfolgt, die sich, nachdem sie solche Pornos auf den Handys ihrer Kinder gefunden haben, in Eltern-chats austauschen oder sich an die Polizei wenden..
Felix Staratschek
Belege? Strafanzeigen sind das eine, aber wird daraus auch eine Verfolgung? Mal ganz abgesehen davon, wie kommen Kinder dazu, selber Pornos zu machen oder Nacktbilder. Das wäre auch bei alten Kameras mit dem Selbstauslöser möglich gewesen. Kann mich nicht erinnern, dass mal jemand in der Schule Nacktbilder von sich gezeigt hat oder darüber gesprochen wurde, dass es da von jemand welche gibt. Hat …Mehr
Belege? Strafanzeigen sind das eine, aber wird daraus auch eine Verfolgung? Mal ganz abgesehen davon, wie kommen Kinder dazu, selber Pornos zu machen oder Nacktbilder. Das wäre auch bei alten Kameras mit dem Selbstauslöser möglich gewesen. Kann mich nicht erinnern, dass mal jemand in der Schule Nacktbilder von sich gezeigt hat oder darüber gesprochen wurde, dass es da von jemand welche gibt. Hat man die Scham schon soweit zerstört? Ausnahmen waren bei familiären Diaabenden Bilder von am Strand spielenden Kleinkindern.

Sollte das Gesetz schlecht gemacht worden sein, kann man es verbessern statt verwässern. Dann hebt man nicht die Strafe auf, sondern konkretisiert, wann die greift, um die Behörden vor sinnlosen Anzeigen zu entlasten, falls es da ein nennenswertes aufkommen gibt. Aber dafür soll es m.W. keine Belege geben.

Die zahlreichen Anzeigen gegen die Corona-Verbrecher werden auch bisher nicht weiter verfolgt obwohl hier vielfach mindestens grob fahrlässsiges Verhalten vorliegt, dass immense Schäden an Personen, Gesellschaft und Wirtschaft erzeugt hat. ich sehe daher nicht, dass Anzeigen automatisch zu einer Verfolgung oder Kriminalisierung führen.
nujaas Nachschlag
Bei der Einstufung als Straftat bleibt nichts anderes übrig, da muß von Amts wegen verfolgt werden, darin besteht das Problem des Gesetzes.
Das Kinder und Jugendliche sich bei allem, sogar bei wirklichen Straftaten, filmen sehe ich bestimmt so kritisch wie Sie., Von dem, was sich die Mädchen ihrer Generation gegenseitig gezeigt haben, können Sie gar nichts wissen, weil das die Intimität der besten …Mehr
Bei der Einstufung als Straftat bleibt nichts anderes übrig, da muß von Amts wegen verfolgt werden, darin besteht das Problem des Gesetzes.
Das Kinder und Jugendliche sich bei allem, sogar bei wirklichen Straftaten, filmen sehe ich bestimmt so kritisch wie Sie., Von dem, was sich die Mädchen ihrer Generation gegenseitig gezeigt haben, können Sie gar nichts wissen, weil das die Intimität der besten Freundinnen nie verlassen hat und auch nicht festgehalten wurde. Auch der Voyeurismus der Jungen blieb privat, wenn sie nicht erwischt wurden.
Eine Lösung für das Gesetz sehe ich nur darin, genauer zu erfassen, was denn nun Kinderpornographie ist und was nicht. Einfach ist das nicht, denn manche Voyeurismusprodukte jugendlicher Spanner sehen danach aus.
Tina 13
Der tägliche Wahnsinn, unfassbare Zustände 😡
„Niemand kann der Neuen Weltordnung betreten, der nicht Luzifer die Treue geschworen hat.”Carlo Maria Viganò.Mehr
Der tägliche Wahnsinn, unfassbare Zustände 😡

„Niemand kann der Neuen Weltordnung betreten, der nicht Luzifer die Treue geschworen hat.”Carlo Maria Viganò.
T H
Zum Thema Pädophilie lohnt es sich erfahrungsgemäß besonders, sich in klerikalen Kreisen umzusehen.
Girolamo Savonarola
Zündler, mein "Unfassbar" erstreckt sich auch auf Verbrecher im Gewande eines Klerikers.
charlemagne
"Kindesmissbrauch: Pädophilie laut Studie kein Priester-Problem | ZEIT ONLINE" Pädophilie laut Studie kein Priester-Problem
a.t.m
@charlemagne Richtig den das wahre Problem in der Kirche ist die Homosexualität, den diese verleidet ihr Verfallene sich auch an Kindern zu vergehen. Ich weis wohl nicht mehr wann Papst Benedikt XVI ausgesagt hat, aber glaube mich daran zu erinnern das sich dieser im Rahmen des Missbrauchsskandals in der Kirche mit den Worten "Wir haben die Aggressivität der Homosexualität unterschätzt" entschuldigt …Mehr
@charlemagne Richtig den das wahre Problem in der Kirche ist die Homosexualität, den diese verleidet ihr Verfallene sich auch an Kindern zu vergehen. Ich weis wohl nicht mehr wann Papst Benedikt XVI ausgesagt hat, aber glaube mich daran zu erinnern das sich dieser im Rahmen des Missbrauchsskandals in der Kirche mit den Worten "Wir haben die Aggressivität der Homosexualität unterschätzt" entschuldigt hat, und daraufhin hat er ja auch Verfügt das Homosexuelle nicht mehr zum Priester geweiht werden dürfen und bei bekannt werden die Priesterseminare verlassen müssen. Kann mich noch an den Aufschrei der Homolobby nach diesen Worten erinnern. Und ja zu lange haben Hirten einfach tatenlos zugeschaut, wie sich die Homolobby entwickelt hat und so ungehindert ihr Unwesen treiben konnte.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Girolamo Savonarola
Sehr richtig, a.t.m, allerdings hat das der aktuelle Inhaber des Stuhles Petri wieder pervertiert. Ich weiß nicht, wie viele Mühlsteine der jetzt schon um den Hals mitschleppt.
Girolamo Savonarola
Einfach unfassbar