Berufungsverfahren für Bischof Williamson im September
Das Berufungsverfahren des Landgericht Regensburg gegen Bischof Richard Williamson ist am 9. und 23. September. Das gab ein Gerichtssprecher heute bekannt. Williamson muss nicht vor Gericht erscheinen. Die Berufung ist die fünfte Verhandlung in dem Fall. Williamson prozessiert gegen die Verurteilung zu 1800 Euro wegen Verhetzung.
Sein Anwalt erklärte laut „Welt Online“, dass die vor dem Schwedischen Fernsehen gemachten Äußerungen in Schweden legal sind. Jemand habe den Film illegal kopiert und im Internet verbreitet. Das geschah ohne Wissen und Wollen von Williamson – so der Verteidiger. Es könne ihm nicht angelastet werden. Der Fall wird nötigenfalls an das Oberlandesgericht weitergezogen sowie zum Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Sein Anwalt erklärte laut „Welt Online“, dass die vor dem Schwedischen Fernsehen gemachten Äußerungen in Schweden legal sind. Jemand habe den Film illegal kopiert und im Internet verbreitet. Das geschah ohne Wissen und Wollen von Williamson – so der Verteidiger. Es könne ihm nicht angelastet werden. Der Fall wird nötigenfalls an das Oberlandesgericht weitergezogen sowie zum Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.